Zeitwertkonto

Ein Zeitwertkonto (in den Gesetzen auch „Wertguthaben“ genannt) ist ein betriebliches Arbeitnehmerkonto zur Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit. Während herkömmliche Arbeitszeitkonten oder Gleitzeit auf eine kurzfristige Flexibilisierung angelegt sind, sieht ein Zeitwertkonto neben längeren Freistellungsphasen auch vor, dass Mitarbeiter vor dem Ruhestand ihre Wochenarbeitszeit reduzieren können.


Auf einem Zeitwertkonto spart der Arbeitnehmer also einen Teil seiner [wiki:Vergütung] an – mit dem Ziel, sich später freistellen zu lassen. Geldwerte für [wiki:Mehrarbeit] fließen in das Zeitwertkonto, dessen Einlagen der Arbeitgeber langfristig insolvenzgeschützt anlegt und verzinsen lässt.

Rechtliche Grundlagen

Am 13. August 2008 verabschiedete das Kabinett das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen“ (das sogenannte [wiki:Flexi-II-Gesetz]).

Damit ein Zeitwertkonto als steuer- und sozialabgabenfreies Sparguthaben (Bruttosparen) angelegt werden kann, gelten demnach folgende Voraussetzungen:


Die schriftliche Vereinbarung muss folgende Elemente enthalten:


Portabilität

Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann ein Mitarbeiter sein Guthaben auf dem Zeitwertkonto mitnehmen. Dazu sieht der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten vor:

Wurde das Wertguthaben einmal auf die DRV Bund übertragen, kann es nicht mehr auf einen neuen Arbeitgeber portiert werden.

Kritik

Die derzeitige Regelung ist in der Praxis noch umstritten. Insbesondere folgende Punkte kritisieren die Unternehmen:



Zeitwertkonto
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