Wettbewerbsverbot

Unter Wettbewerbsverbot wird im deutschen Arbeitsrecht die Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung mit Rücksicht auf ein bestehendes oder vergangenes Arbeitsverhältnis verstanden.

Während eines Arbeitsverhältnisses

Während des Bestehens eines [wiki:Arbeitsverhältnis] ist es dem [wiki:Arbeitnehmer] untersagt, ohne dessen Einverständnis seinem Arbeitgeber Konkurrenz zu machen. Das bedeutet, der Arbeitnehmer darf keine Geschäfte im gleichen Tätigkeitsbereich des [wiki:Arbeitgeber] für andere Personen oder auf eigene Rechnung machen.

Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ist der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber [wiki:Schadensersatz]. Auch eine [wiki:Kündigung] kann unter Umständen gerechtfertigt sein.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich endet das Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es kann aber schriftlich vereinbart werden, dass der ehemalige Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Konkurrenz machen darf.

Voraussetzungen

Wird die Form nicht eingehalten oder keine Karenzentschädigung vereinbart, ist das Wettbewerbsverbot unwirksam.

[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]

Weblinks

[url:http://www.jobware.de/ra/rf/av/17.html|http://www.jobware.de/ra/rf/av/17.html]




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