Die Vorsorgepauschale ist die Summe aus
- dem Betrag, der bezogen auf den Arbeitslohn, 50 vom Hundert des Bei-trags in der allgemeinen [wiki:Rentenversicherung] entspricht, und
- 11 vom Hundert des Arbeitslohns, jedoch höchstens 1.500 Euro.
Arbeitslohn ist der um den [wiki:Versorgungsfreibetrag] und den [wiki:Altersentlastungsbetrag] verminderte Arbeitslohn.
Im Kalenderjahr 2005 ist die Vorsorgepauschale auf 20 vom Hundert des so errechneten Betrages begrenzt. Dieser Vomhundertsatz erhöht sich in jedem folgenden Kalenderjahr um je 4 vom-Hundert-Punkte.
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