Vorsorgepauschale

Hat ein Steuerpflichtiger [wiki:Arbeitslohn] bezogen, wird für die [wiki:Vorsorgeaufwendungen] eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen.

Die Vorsorgepauschale ist die Summe aus

  1. dem Betrag, der bezogen auf den Arbeitslohn, 50 vom Hundert des Bei-trags in der allgemeinen [wiki:Rentenversicherung] entspricht, und
  2. 11 vom Hundert des Arbeitslohns, jedoch höchstens 1.500 Euro.

Arbeitslohn ist der um den [wiki:Versorgungsfreibetrag] und den [wiki:Altersentlastungsbetrag] verminderte Arbeitslohn.

Im Kalenderjahr 2005 ist die Vorsorgepauschale auf 20 vom Hundert des so errechneten Betrages begrenzt. Dieser Vomhundertsatz erhöht sich in jedem folgenden Kalenderjahr um je 4 vom-Hundert-Punkte.




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