Vorsitzender

Die Bezeichnung Vorsitzender wird in der Öffentlichkeit am häufigsten für einen Parteichef oder den Leiter eines großen Gremiums - beispielsweise einer Kommission oder eines Aufsichtsrates - verwendet.

Doch gilt die Bezeichnung für nahezu alle Leiter von Vereinen und [wiki:Organisation], von [wiki:Kongress], [wiki:Versammlung] und anderen Gruppierungen. Auch bei wechselndem [wiki:Vorsitz] einer Selbstverwaltung- oder anderen Körperschaft wird der jeweilige Leiter als Vorsitzender (engl. [wiki:Chairman]) bezeichnet.

Der offizielle [wiki:Titel] kann aber auch [wiki:Präsident] (lat. vor-sitzend), [wiki:Generaldirektor], "erster [wiki:Direktor]" oder eine andere Bezeichnung sein.

Dem Vorsitzenden einer Partei oder einer Vereinigung stehen in der Regel ein oder mehrere [wiki:Stellvertreter] ([wiki:Vizepräsident], [wiki:Geschäftsführender] etc.), ein [wiki:Schriftführer] (für Außen-Kontakte und [wiki:Protokoll]) und ein Finanzfachmann zur Seite. Nähere Details regelt das Vereinsrecht.

Dieses engere [wiki:Leitung], dem im politischen Bereich oft ein/e [wiki:Generalsekretär]/in angehört, wird meist [wiki:Vorstand] oder [wiki:Präsidium] genannt, der Präsident auch "Vorstandsvorsitzender" oder Generaldirektor (siehe oben).

Bei [wiki:Aktiengesellschaft] (AG) werden die Vorsitzenden in den meisten Staaten in mehrjährigen Abständen von der [wiki:Generalversammlung] gewählt. Bei [wiki:Gewerkschaft] und anderen großen Vereinen erfolgt es ähnlich, fallweise auch öfters in Jahresversammlungen. Dort ist auch ein "Bericht des Vorsitzenden" üblich, an den sich oft eine Diskussion zur [wiki:Geschäftsführung], zur Politik, zur Finanzgebarung oder zu Programmen der nächsten Zeit anschließt.

Danach wird auch über die (finanzielle und geschäftliche) [wiki:Entlastung des Vorstand] abgestimmt, die im Regelfall mit großer Mehrheit akzeptiert wird. Bei einer - relativ seltenen - Verweigerung dieser Entlastung muss (je nach [wiki:Statut] oder Tagesordnung) meist der gesamte Vorstand zurücktreten, wird dann aber häufig unter einem anderen Vorsitzenden oder Finanzverantwortlichen wiederbestellt.

Ob ein Vorsitzender für seine Tätigkeit ein Entgelt erhält, hängt von der Größe und anderen Eigenschaften der Organisation ab. Bei kleinen gemeinnützigen Körperschaften oder Vereinen ist Arbeit meist ehrenamtlich.

[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]

[wiki:En:Chairman]




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