Verdachtskündigung

Der [wiki:Arbeitgeber] spricht gegenüber seinem [wiki:Arbeitnehmer] eine Verdachtskündigung aus, wenn er den Verdacht hat, dieser könne eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben.

Die Verdachts[wiki:Kündigung] bildet nach der ständigen Rechtsprechung des [wiki:Bundesarbeitsgericht] einen wichtigen Grund zur [wiki:Außerordentliche Kündigung]. Eine Verdachtskündigung ist, so das Bundesarbeitsgericht, "dann zulässig, wenn sich starke Verdachtsmomente auf objektive Tatsachen gründen, die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören". Weiterhin muss der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um den Sachverhalt aufzuklären, insbesondere muss er dem Arbeitnehmer Gelegenheit gegeben haben, Stellung zu nehmen.[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]




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