Als Unternehmen oder Unternehmung wird im weiteren Sinne ein von [wiki:Person] durchzuführendes [wiki:Vorhaben] bezeichnet.
Die Konzeption der Unternehmung ist durch drei Bereiche gekennzeichnet:
Im engeren Sinne ist ein Unternehmen jede Einheit, unabhängig von ihrer [wiki:Rechtsform], die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Dazu gehören insbesondere auch jene Einheiten , die eine handwerkliche [wiki:Tätigkeit] oder andere Tätigkeiten als Einpersonen - oder [wiki:Familienbetrieb] ausüben, sowie [wiki:Personengesellschaft] oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen (vgl. KMU-Definition EU, Artikel 1).
Ein Unternehmen ist eine [wiki:Firma] im weitesten Sinne, eine Unternehmung ist eine [wiki:Aktivität] (also keine Firma). Der Begriff Unternehmung wird oft fälschlicherweise für ein Unternehmen benutzt. Er steht für Unternehmen als [wiki:Institution] in der [wiki:Gesellschaft].
In Deutschland ist der Begriff [wiki:Unternehmer] zwar in § 14 [wiki:BGB] definiert. Es gibt jedoch keinen einheitlichen Rechtsbegriff des Unternehmens, da dieser Begriff je nach Zweck des [wiki:Gesetz], das ihn verwendet, unterschiedlich definiert wird.
Es gibt unterschiedliche Wirtschaftsunternehmen, sie können beispielsweise im [wiki:Industrie], im [wiki:Handwerk], im [wiki:Landwirtschaft], in der [wiki:Dienstleistung] oder im [wiki:Handel] angesiedelt sein.
Eine besondere Beachtung in der Europäischen Union schenkt man, politischen Äußerungen zufolge, den Klein- und Mittelunternehmen ([wiki:KMU]). Viele große Unternehmen sind [wiki:Aktiengesellschaft] und ihre [wiki:Aktie] werden an der [wiki:Börse] gehandelt. Bedeutende deutsche Unternehmen sind jene, welche im [wiki:DAX] aufgeführt sind.
Begriffe: Unternehmen vs. [wiki:Betrieb]
[wiki:En:Corporation] [wiki:Es:Corporación] [wiki:Fr:Entreprise] [wiki:Ja:株式会社]
