Aufgrund der Konzeption des [wiki:Zivilrecht] muss aber auch hier die [wiki:Kündigung] weiterhin möglich bleiben.
Schwierigkeiten treten bei unkündbaren Arbeitnehmern auf, wenn es zu [wiki:Kündigungsschutzgesetz] [wiki:Kündigung] kommt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts lässt in solchen Fällen (beim Fehlen jeglicher Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, wie im Fall einer Betriebsschließung) eine außerordentliche, betriebsbedingte Kündigung zu, bei der allerdings eine der längsten ordentlichen [wiki:Kündigungsfrist] entsprechende Auslauffrist eingehalten werden muss.
