Unkündbarkeit

Hat ein [wiki:Arbeitnehmer] den Status der Unkündbarkeit (z.B. durch langjährige [wiki:Zugehörigkeit] erworben) so kann er nicht mehr [wiki:Kündigung] werden. Der Gesetzgeber sieht jedoch Unkündbarkeit nur für bestimmete Personengruppen vor ([wiki:Sonderkündigungsschutz]). Die Unkündbarkeit bei langjähriger Betriebszugehörigkeit ergibt sich aus Arbeits- und Tarifverträgen.

Aufgrund der Konzeption des [wiki:Zivilrecht] muss aber auch hier die [wiki:Kündigung] weiterhin möglich bleiben.

Schwierigkeiten treten bei unkündbaren Arbeitnehmern auf, wenn es zu [wiki:Kündigungsschutzgesetz] [wiki:Kündigung] kommt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts lässt in solchen Fällen (beim Fehlen jeglicher Weiterbeschäftigungsmöglichkeit, wie im Fall einer Betriebsschließung) eine außerordentliche, betriebsbedingte Kündigung zu, bei der allerdings eine der längsten ordentlichen [wiki:Kündigungsfrist] entsprechende Auslauffrist eingehalten werden muss.




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