Dieser Artikel bezieht sich auf die Unfallversicherungen in Deutschland. Für die gesetzliche Unfallversicherung in der Schweiz, siehe bitte unter [wiki:SUVA].
Versicherte Risiken der UV sind [wiki:Arbeitsunfall] einschließlich [wiki:Wegeunfall] (Unfall auf dem unmittelbaren Weg von der Wohn- zur Arbeitsstätte und zurück) sowie [wiki:Berufskrankheit] (soweit in der Berufskrankheitenverordnung als solche anerkannt).
§ 8 Sozialgesetzbuch VII bietet eine Legaldefinition des Versicherungsfalls. Hiernach ist ein Arbeitsunfall der Unfall einer versicherten Person in Folge einer den Versicherungsschutz begründenden im SGB VII genannten Tätigkeiten. Wobei der Gesundheitsschaden rechtlich wesentlich auf den Unfall zurückgeführt werden muss.
Leistungen der UV sind im wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Entschädigungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Unfallrente, Hinterbliebenenrente).
Zu den Aufgaben der Träger der UV gehört neben der Gewährung von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles auch die Beratung und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Prävention); hierbei werden die Träger der UV teilweise neben teilweise kooperierend mit den Behörden der staatlichen Gewerbeaufsicht tätig. Auch die Bemessung der Beiträge nach der Unfallgefahr der Gewerbezweige dient der Prävention.
Träger der UV sind: 35 gewerbliche [wiki:Berufsgenossenschaft] (gegliedert nach Branchenzugehörigkeit des Unternehmens), zehn landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften (zuständig u. a. für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues, der Fischzucht, Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Imkerei sowie der Landschaftspflege) sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkasse des Bundes, Eisenbahn-Unfallkasse, Unfallkasse Post und Telekom, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Feuerwehr-Unfallkassen). Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sind neben den öffentlich Bediensteten u. a. zuständig für die UV der Schüler, Studenten und Nothelfer.
Die UV wird finanziert durch Beiträge (Umlagen) der Mitgliedsunternehmen im Verfahren der Umlagefinanzierung. Die Höhe des Beitragssatzes variiert zwischen den Berufsgenossenschaften (Branchen) sowie innerhalb einer Branche nach unterschiedlichen Gefahrklassen (Gefahrtarif). Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird aus Beiträgen finanziert, die sich nach der Größe des Hofes richten. Die Unfallversicherung der öffentlichen Hand wird aus Steuermitteln finanziert.
[url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_7/__114.html|§ 114 SGB VII Unfallversicherungsträger]
[url:http://www.berufsgenossenschaften.de|Portal der gewerblichen Berufsgenossenschaften]
[url:http://www.hvbg.de|Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften - HVBG]
[url:http://www.unfallkassen.de|Bundesverband der Unfallkassen - BUK][wiki:Vorlage:Rechtshinweis]
