Die einbezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen heranzogen, wobei vom Versicherungsträger in gewissem Umfang Rücklagen gebildet werden können (z. B. Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung). Im Gegenzug erhält der Beitragszahler einen Anspruch auf Leistung im Fall der Bedürftigkeit ([wiki:Arbeitslosigkeit], Krankheit, Alter). Im Gegensatz zum Umlageverfahren wird beim [wiki:Kapitaldeckungsverfahren] für jeden Versicherten ein eigenes Konto geöffnet, aus dem dann die Leistungen finanziert werden.
In Deutschland wird das Umlageverfahren bei der [wiki:Rentenversicherung], [wiki:Krankenversicherung], [wiki:Arbeitslosenversicherung] und [wiki:Unfallversicherung] sowie der [wiki:Pflegeversicherung] angewendet. Die Höhe der Beiträge richtet sich global nach den Kosten für die erbrachten Leistungen, wobei jedoch einkommensorientierte Bemessungsrichtlinien sicherstellen sollen, dass die individuelle Beitragsbelastung ein bestimmtes Maß nicht übersteigt. Auf der anderen Seite gibt es auch Beitragsuntergrenzen (im Jahr 2005 z. B. ca. 260 EUR monatlich als Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung).
In Deutschland wurde das Umlageverfahren 1957 von Konrad Adenauer für die Vollrente in Höhe von 75% des letzten Nettolohns durchgesetzt. Vorher gab es eine kapitalgedeckte [wiki:Sparrente]. Die theoretische Grundlage für die Einführung des Umlageverfahrens (§ 153) lieferte der Nationalökonom und Vertreter der katholischen Soziallehre Wilfried Schreiber (1904-1975) mit seiner Arbeit "Solidarvertrag zwischen jeweils 2 Generationen". Allerdings wurde Schreibers Konzept von Adenauer nicht vollständig umgesetzt. Dieses hatte eine breitere finanzielle Basis durch Einbeziehung von Freiberuflern und Selbständigen sowie die Einrichtung einer "Kinderkasse" vorgesehen.
Siehe [wiki:Social Security]
Die Schweiz verlässt sich bei der Rentenversicherung nicht allein auf das Umlageprinzip, sondern setzt auf ein Dreisäulenkonzept:
1. Die erste Säule (AHV) beruht auf dem Kapitalumlageprinzip, d.h. die jeweils aktive Generation zahlt die Altersrenten.
2. Die zweite Säule (betriebliche Vorsorge, Pensionskassen) funktioniert nach dem Kapitaldeckungsverfahren, d.h. es wird während des Erwerbslebens aus den verzinsten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen ein Kapitalstock angespart, der später zur Finanzierung der Renten wieder abgebaut wird.
3. Die dritte Säule (Selbstvorsorge) beruht ebenfalls auf dem [wiki:Kapitaldeckungsprinzip], allerdings auf völlig individueller und freiwilliger Basis in Form der freiwilligen Rentenvorsorge.
Aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen, zunehmender Lebenserwartung und damit auch wachsender Pflegekosten bei gleichzeitig einbrechenden Einnahmen wegen demographischer Verschiebungen (sinkende Geburtenrate, Überalterung der Gesellschaft), sinkender [wiki:Lohnquote], [wiki:Arbeitslosigkeit] sowie versicherungsfremder Entnahmen und wirtschaftlicher Krisen in vielen Industrienationen wird die Finanzierung der Sozialversicherungen durch Umlageverfahren zunehmend in Frage gestellt. In Deutschland wurde während der ersten Legislaturperiode der Regierung Schröder versucht, eine kapitalgedeckte zweite Säule der Rentenversicherung zu errichten ([wiki:Riester-Rente]). Zur Zeit (2005) erhalten die Rentenversicherungen in Deutschland aufgrund nicht ausreichender Mittel des Umlagesystems einen Zuschuß in Höhe von etwa 80 Milliarden Euro aus Steuermitteln.
