Tarifautonomie

Tarifautonomie bedeutet, dass beide [wiki:Tarif] - die [wiki:Gewerkschaft] und die [wiki:Arbeitgeber] - den [wiki:Tarifvertrag] autonom, das heißt ohne dass irgendjemand auf die Verhandlungen Einfluss nehmen darf, verhandeln und abschließen.

Dies wird im [wiki:Grundgesetz] in [url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gg/art_9.html|Artikel 9 Absatz 3] gewährleistet. Die hier erwähnte [wiki:Koalitionsfreiheit] bezieht sich auf die Gründung und den Bestand von gesellschaftlichen Organisationen, welche auf die gemeinschaftliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen gerichtet sind, aber auch auf die Betätigung dieser Koalitionen. Geschützt werden hiermit insbesondere die Gewerkschaften und die [wiki:Arbeitgeberverband] und die ihnen zustehende Tarifautonomie.



Weblinks

[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]



Tarifautonomie
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