Tantiemen gehören zu den Einkünften aus [wiki:Nichtselbstständiger] [wiki:Arbeit (Soziologie)]. Gewöhnlich sind Tantiemen eine zusätzliche Vergütung für [wiki:Geschäftsführer] einer [wiki:GmbH]. In der betrieblichen Praxis werden Umsatztantiemen sowie Gewinntantiemen gezahlt. Werden Umsatztantiemen an einen Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlt, kann dies zu einer verdeckten [wiki:Gewinnausschüttung] führen. Denn hier prüft das [wiki:Finanzamt] sehr kritisch, ob diese Tantieme auch einen [wiki:Geschäftsführer], der nicht an der [wiki:GmbH] beteiligt ist, gezahlt worden wäre. Zudem wird die Ansicht vertreten, dass Umsatztantiemen der Gesellschaft keinen Vorteil bringen, da ein höherer [wiki:Umsatz] noch lange keinen höheren Gewinn garantiert.
