Typischerweise besteht das Studium u.a. aus dem Besuch von [wiki:Vorlesung], [wiki:Seminar], [wiki:Praktikum], [wiki:Tutorium] und aus dem [wiki:Selbststudium]. Das erworbene Wissen wird entweder in semesterbegleitenden Teilprüfungen oder in Abschlussprüfungen durch [wiki:Klausur (Prüfung)] oder mündliche [wiki:Prüfung] abgefragt.
Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist i.a. die [wiki:Hochschulreife] erforderlich: Für ein Studium an einer Universität die Allgemeine Hochschulreife - das [wiki:Abitur], für ein Studium an einer Fachhochschule die [wiki:Fachhochschulreife]. An bestimmten Hochschulen und bei bestimmten Studienfächer ist statt der Hochschulreife auch durch andere Nachweise ([wiki:Beruf] Tätigkeit, künstlerische Eignung) ein Zulassung zum Studium möglich.
Bei vielen Studienfächern bestehen [wiki:Zulassungsbeschränkung], z.B. ein [wiki:Numerus Clausus]. Bei Fächern, die bundesweit an vielen Hochschulen zulassungsbeschränkt sind, werden die [wiki:Studienplatz] über die [wiki:ZVS] in Dortmund vergeben. Der Trend geht aber dahin, dass die einzelnen Hochschulen ihre Studierenden selbst auswählen sollen.
Daneben bestehen auch örtliche Zulassungsbeschränkungen für einzelne Fächer an Universitäten und Fachhochschulen.
Bei der Zulassung zum Studium berät u.a. die [wiki:Studienberatung] der jeweiligen Hochschulen.
Das Studium im [wiki:Diplom-Studiengang] gliedert sich zumeist in ein [wiki:Grundstudium], das mit bestandener [wiki:Diplomvorprüfung] (siehe auch [wiki:Vordiplom]) abgeschlossen wird, und ein [wiki:Hauptstudium], an dessen Ende das mit bestandener [wiki:Diplomprüfung] verliehene [wiki:Diplom] steht. An Fachhochschulen wird ein Fachhochschul-Diplom erworben, der akademische Grad ist mit dem Zusatz "FH" in runden Klammern zu versehen. Die rechtlichen Regelungen für diese und alle anderen [wiki:Prüfung] an Hochschulen sind in den jeweiligen [wiki:Studienordnung] und [wiki:Prüfungsordnung] geregelt.
In Deutschland gibt es (ausschließlich an Universitäten und für geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer) auch noch den [wiki:Magister-Studiengang], der sich ebenfalls in ein [wiki:Grundstudium], an dessen Ende eine Zwischenprüfung steht, und ein [wiki:Hauptstudium] gliedert. Das Studium besteht in der Regel aus einem [wiki:Hauptfach] und zwei [wiki:Nebenfächern] oder aus zwei Hauptfächern und gestaltet sich wesentlich freier als der Diplom-Studiengang. Mit der Ablieferung der Abschlussarbeit, der so genannten [wiki:Magisterarbeit], erlangt man den akademischen Grad eines [wiki:Magister Artium], abgekürzt [wiki:M.A.].
In Deutschland wird diskutiert, den [wiki:Magister-Studiengang], aber auch den [wiki:Diplom-Studiengang] auf absehbare Zeit auslaufen zu lassen und durch das englisch/amerikanische [wiki:Bachelor]- und [wiki:Master]-System zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Bereits heute werden unzählige Studiengänge mit diesen international gebräuchlicheren angloamerikanischen Abschlüssen angeboten. In Bologna einigten sich die EU-Kultusminister 1998 auf mehr Vergleichbarkeit im Studium. Von 2011 an sollen die Abschlüsse Bachelor und Master Standard sein; ob dies für alle Fächer gelten soll und ob die anderen Studienabschlüssen abgeschafft werden oder womöglich parallel erworben werden können, ist Gegenstand aktueller Diskussionen.
Siehe [wiki:Bologna-Prozess].
Am Ende des Studiums in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Pharmakologie, Lebensmittelchemie und in den Lehramtsstudiengängen stehen in der Bundesrepublik Deutschland staatliche Abschlussprüfungen, nämlich das sog. 1. [wiki:Staatsexamen] bzw. mehrere Abschnitte von ärztlichen Prüfungen. In diesen Studienfächern prüfen die Hochschulen ihre Absolventen nicht in eigener Verantwortung; aufgrund der überragenden Bedeutung der zu erwerbenden Qualifikationen werden die Prüfungen stattdessen durch staatliche Stellen durchgeführt (Prüfungsämter bei den Justiz-, Gesundheits-, Kultusministerien).
Neben Magister- und Diplomstudiengängen gibt es an kleineren - insbesondere kirchlichen - deutschen Hochschulen, vor allem in geisteswissenschaftlichen Fächern, den Abschluss des [wiki:Baccalaureat] und das [wiki:Lizentiat].
Studiengänge, die auf das geistliche Amt ([wiki:Pfarrer], [wiki:Pastor], [wiki:Priester]) abzielen ([wiki:Theologie]), enden in Deutschland in der Regel mit kirchlichen Examina.
An Hochschulen mit [wiki:Kunst] Ausrichtung (Kunstakademien, Musikhochschulen, Theater- und Filmhochschulen) werden künstlerische Hochschulabschlüsse erworben (häufig in Form eines Diploms). Voraussetzung für die Aufnahme eines künstlerischen Hochschulstudiums ist zunächst - wie auch beim wissenschaftlichen Hochschulstudium - die Hochschulreife (in der Regel das Abitur), daneben aber als entscheidendes Zulassungskriterium entweder eine besondere Eignungsprüfung, in der entsprechende musische oder darstellerische Fertigkeiten nachzuweisen sind (beispielsweise durch Vorsingen, Vordirigieren oder Vorspielen eines Musikinstruments bzw. durch eine Schauspielprobe), oder die Einreichung einer Werkprobe zum Nachweis einer bildend-künstlerischen oder filmischen Begabung (beispielsweise in Form einer Mappe mit gemalten Bildern, Grafiken, Fotografien, in Form von Skulpturen oder Plastiken oder in Form eines selbst produzierten Films oder Drehbuchs).
Man unterscheidet allgemein zwischen gradualen Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen (Bachelor, Diplom, Magister, 1. Staatsexamen, Lizentiat, Baccalaureus), und postgradualen Studiengängen (sog. Aufbaustudium), zu denen insbesondere der sog. Master gehört. Auch ein Doktorstudium ist ein postgraduales Studium, das den Erwerb eines - in vielen Fächern qualifizierten - ersten Abschlusses voraussetzt und an dessen Ende die sog. [wiki:Promotion (Doktor)] steht.
[wiki:Es:Educación superior][wiki:Ja:高等教育]
