Betrachtet man die Anzahl der Studenten in Deutschland und den relativen Anteil von Studenten, die während ihres [wiki:Studium] gelegentlich oder regelmäßig jobben, erkennt man auch, dass die studentischen Arbeitsverhältnisse einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor für die Bundesrepublik Deutschland handelt.
Laut der 17. Sozialerhebung des [wiki:Deutsches Studentenwerk] gehen 68 % von über 2 Millionen studierenden Menschen einer Erwerbstätigkeit nach.
Es gibt Unternehmen, die gezielt ihre Standorte in Orten mit Hochschulen wählen, um überwiegend mit einer studentischen Belegschaft zu arbeiten, zum Beispiel Call-Center Banken, Telefonunternehmen, Teleshopping usw.). Auch die Gastronomie arbeitet vielerorts vor allem mit studentischen Beschäftigten. In der Regel betreiben die Arbeitsämter in Hochschulstandorten eigene Außenstellen zur Vermittlung studentischer Arbeitskräfte.
Während einige Unternehmen also von der Arbeitskraft ihrer studentischen Beschäftigten maßgeblich profitieren (und somit auch der Staat), werden in denjenigen Fällen, in denen Studenten nicht nur als Ferienaushilfen während der Urlaubszeit eingesetzt werden, sondern über das ganze Jahr hinweg, reguläre Arbeitsplätze dem allgemeinen [wiki:Arbeitsmarkt] entzogen.
Zu den Vorteilen des Studentenjobs zählt: Daraus ergeben sich ein paar Euro zur Finanzierung des Lebensunterhaltes oder eines Urlaubs. Darüber hinaus sammelt man Erfahrungen in der Berufswelt. Nach Möglichkeit sollten die Tätigkeiten der Beschäftigung aber fachspezifisch mit dem Studium zusammenhängen.
Tatsächlich kostet der [wiki:Job] aber auch Zeit und Kraft, die man für das Studium benötigt. Von den Zuschüssen der Eltern oder des BaföG-Amtes wird man in der Regel trotz allem nicht unabhängig (unter Umständen subventionieren die Eltern also einem Arbeitgeber eine billige Arbeitskraft). Und wenn sich das Studium länger hinzieht, als geplant, ist der Schaden höher als der konkrete Zuerwerb, den man erzielt hat. Daher sollte man achten, dass man einen [wiki:Rentenversicherung] erwirbt. Dieser ist zwar nicht hoch, aber immer noch viel besser als gar nichts.
Kommt es zum Studienabbruch, braucht man auf eine Übernahme durch den [wiki:Arbeitgeber] nicht zu hoffen. Ähnlich wie bei Zivis, Azubis oder Praktikantenfällt es einem Arbeitgeber einfach nicht leicht, ein höheres Entgelt für dieselbe Person zu bezahlen, die eigentlich leicht ersetzbar sein sollte.
Zunächst einmal ist ein [wiki:Arbeitsvertrag] abzuschließen. Das [wiki:Nachweisgesetz] schreibt eine Frist von 6 Wochen nach Arbeitsbeginn und bestimmte Inhalte vor. Der [wiki:Vertrag] sollte zum Beispiel eine Vereinbarung zur Kündigungsfrist enthalten, wenn man eine längere als eine tägliche Kündigungsfrist wünscht.
Die klassische Form der Beschäftigungsart ist das studentische Arbeitsverhältnis, das bis zu 19 Arbeitsstunden pro Woche während der Vorlesungszeiten erlaubt, ohne dass man gegenüber der [wiki:Krankenkasse] als normaler Werktätiger gilt. Seit 1996 besteht für Studenten im Job eine Rentenversicherungspflicht.
Einige Arbeitgeber fahren die Schiene, dass sie ein Arbeitsverhältnis über [wiki:Minijob] oder [wiki:Midijob] abschließen und die Abgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung) pauschal über die [wiki:Bundesknappschaft] abwickeln. Gesetzlicher Hintergund sind die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 01.01.2003.
Manche Arbeitgeber versuchen die studentische Kraft auch als [wiki:Freier Mitarbeiter] zu beschäftigen, um sich ihrer Sozialabgaben zu entledigen. Hier kann dann aber oft eine [wiki:Scheinselbstständigkeit] vorliegen.
Studentische Beschäftigte dürfen für gleiche Tätigkeiten nicht schlechter bezahlt werden als festangestellte Mitarbeiter ([wiki:Gleichheitsgebot]).
Es sollte dem Arbeitgeber klar sein, dass die [wiki:Fälligkeit] für das Entgelt am ersten Tag des folgenden Monats beginnt, in dem die Arbeitsleistungen verrichtet wurden. Es gibt Arbeitgeber, die ihre Aushilfskräfte monatelang hinhalten, welche solange immer wieder hoffnungsvoll auf ihren Kontoauszug schauen. Oftmals hilft dann nur noch der Mahnbescheid über das Arbeitsgericht als letzter Ausweg.
Studentische Mitarbeiter haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsvergütung, bezahlten [wiki:Urlaub] und ggf. [wiki:Weihnachtsgeld]. Für die Details sind hier neben den Gesetzen auch die innerbetrieblichen und tariflichen Vereinbarungen maßgeblich.
Während ihrer Tätigkeit haben sie ein Recht auf [wiki:Arbeitsschutz] (gegebenenfalls Arbeitsschuhe, Staubmasken, Lärmschutz usw.). Arbeitsunfälle müssen der Berufsgenossenschaft gemeldet werden (wichtig für spätere Komplikationen).
Ein Anspruch auf ein [wiki:Arbeitszeugnis] besteht. Es sollte nicht nur die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses beinhalten, sondern auch die Tätigkeiten nennen. Eine wohlwollende und wohltuende Abschlußformel ist es, dass man sich über ein Beschäftigungsverhältnis mit diesem Studenten in den nächsten Semesterferien freuen würde.
Die Gewerkschaft [wiki:GEW] ist diejenige, die in jedem Falle auch Studenten als Mitglieder aufnimmt (darüber besteht zwischen den Gewerkschaften eine Vereinbarung). Als Mitglied hat man dort eine Art [wiki:Rechtsschutz]. Aber auch die normalen [wiki:Rechtsschutzversicherung] bieten oftmals niedrigere Tarife für Studenten. In Sachen Sozialabgaben erteilen auch die Krankenkassen Auskunft.
