Stärke (Personal)

Stärke wird im Bereich der Polizei, des Katastrophenschutzes und des Militärs als Synonym für die zahlenmäßige Größe der eingesetzten Kräfte genutzt.

Hierbei ist es üblich die personelle Stärke einer Einheit oder Einrichtung mit durch Schrägstrich getrennten Zahlengruppen anzugeben. Diese geben Aufschluss über die personelle Zusammensetzung der Einheit unterteilt nach Führern, Unterführern und Helfern. Die letzte Zahl wird unterstrichen und gibt die Gesamtstärke an (gesprochen: "Stärke: Zwo, Sieben, Vierundzwanzig - Gesamt: Dreiunddreißig.")

Bundeswehr

Die Bundeswehr unterscheidet bei der Angabe der Stärke zwischen Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften. Die Meldung ist u.a. nach Feuerpausen im Gefecht vonnöten, um die Zahl der Verluste (gefallene Soldaten) und Verwundeten festzustellen. Ferner müssen Ausfälle ersetzt werden, und es muss entschieden werden, ob die Kampfkraft weiterhin besteht, um den Auftrag fortzuführen.

Polizei

Bei der deutschen Polizei wird die Stärke nach der Angehörigkeit der Laufbahnen des mittleren (mPVD), [wiki:Gehobener Dienst] (gPVD) und höheren Dienstes (hPVD) aufgeschlüsselt. Die beispielhafte Stärke 114/9/1 bedeutet: 114 Angehörige des mPVD, 9 des gPVD und 1 des hPVD.

Jede deutsche Polizeidienststelle setzt zu Beginn des Tages eine Stärkemeldung an die vorgesetzte Dienststelle ab. Diese Lagemeldung dient als Grundlage für den Personaleinsatz und somit für die Taktik der Polizei. Sie ist ferner für die polizeiliche Taktik bei der Bewältigung polizeilicher Lage von erheblicher Bedeutung.

Die Personalstärke richtet sich nach dem geplanten Kräfteansatz (benötigte Kräfte und deren Zusammensetzung) sowie organisatorisch zusätzlich aus dem [wiki:Stellenplan].




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