Das Staatsexamen ist die Prüfung zum Abschluss eines [wiki:Studium] oder einer [wiki:Lehre], die von einem staatlichen Prüfungsausschuss abgenommen wird. Im Gegensatz dazu werden [wiki:Diplom]-, [wiki:Magister]-, [wiki:Bachelor]- oder [wiki:Master]-Prüfungen von der besuchten [wiki:Hochschule] durchgeführt.
In Deutschland bildet das 1. Staatsexamen den Abschluss des Lehramtsstudiums, des Medizinstudiums, des Studiums der Rechtswissenschaft und der Pharmazie. Im Regelfall schließt sich eine praktische Ausbildung oder ein Vorbereitungsdienst an, an dessen Ende ein 2. Staatsexamen steht.
