Zu den Personalkosten gehören Zahlungen von Versicherungsbeiträgen an [wiki:Gesetzliche Rentenversicherung]-, [wiki:Krankenkasse]-, [wiki:Arbeitslosenversicherung]- oder [wiki:Unfallkasse]. Diese Kosten werden meist geteilt, wobei nur der Anteil, den der [wiki:Arbeitgeber] zu zahlen hat, den Personalkosten angerechnet wird.
In Dienstleistungsbereichen machen Personalkosten üblicherweise 80 % der Kosten aus. Häufig sind Personalkosten kurzfristig kaum zu beeinflussen, weshalb Personalkosten bei der Planung von Unternehmen eine wichtige Rolle spielen.
Lohnaufwand (Bruttolohn)an Bankkonto Zugang [wiki:Lohnsteuer] Zugang Verbindlichkeit [wiki:Sozialversicherung] (Arbeitnehmeranteil)Aufwand aus Gesetzliche Sozialkosten an Zugang Verbindlichkeit [wiki:Sozialversicherung] (Arbeitgeberanteil)
1. Lohnaufwand (Bruttolohn)an Umsatzertrag Umsatzsteuer (Deutschland)2.Lohnaufwand (Bruttolohn ohne Sachbezug) an Zugang [wiki:Lohnsteuer] Zugang Verbindlichkeit [wiki:Sozialversicherung] (Arbeitnehmeranteil) Bankkonto (Auszahlungsbetrag)Aufwand aus Gesetzliche Sozialkosten an Zugang Verbindlichkeit [wiki:Sozialversicherung] (Arbeitgeberanteil)
Siehe auch: [wiki:Lohnnebenkosten]
