Personalgestellung

[wiki:Personalgestellung:] Werden Aufgaben, die einem Beschäftigten zugewiesen sind, zu einem Dritten (z.B. andere Firma) verlagert, so muss die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung, auf Verlangen des Arbeitgebers, bei diesem Dritten erbracht werden. Das bestehende Arbeitsverhältnis bleibt erhalten.



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