Eine Personalakte ist die Sammlung der für das Arbeitsverhältnis relevanten Unterlagen über einen Mitarbeiter (oder eine Mitarbeiterin) im Unternehmen. Ihr Inhalt wird durch arbeitsrechtliche Vorschriften bestimmt. Der Mitarbeiter (Arbeitnehmer, Beamter) hat das Recht, die Personalakte einzusehen. Personalakten sind strikt vertraulich zu behandeln.
In der Praxis setzt sich zunehmend die digitale Personalakte durch, bei der alle Unterlagen zum Mitarbeiter in digitaler Form abgelegt und archiviert werden. Der Große Vorteil dabei ist der schnelle Zugriff auf die Akten, sowie der geringere Administrationsaufwand bei Verknüpfung der Akte mit den Self Service Funktionen der Mitarbeiter.
siehe auch: [wiki:Arbeitsrecht]
[url:http://www.waldemar-erdmann.de/wirtschaftsinformatik/google/einfuhrung-einer-digitalen-personalakte|Digitale Personalakte]
