Der Ortzuschlag ist ein Begriff aus dem [wiki:Tarifrecht] des [wiki:Öffentlicher Dienst].
Der Ortzuschlag ist ein wichtiger Teil des Angestellteneinkommens neben der [wiki:Grundvergütung] (Tabellenvergütung) und [wiki:Zulage]. Entgegen seinem Namen ist der Ortzuschlag nicht ortsabhängig, sondern im gesamten Bundesgebiet gleich.
Er ist in drei Klassen unterteilt und zusätzlich entsprechend Familienstand und Kinderzahl gestaffelt.
