Ordentliche Kündigung

Als ordentliche Kündigung wird eine [wiki:Kündigung] bezeichnet, die unter Einhaltung der maßgeblichen [wiki:Kündigungsfrist] erklärt wird. Die ordentliche Kündigung kann grundsätzlich in allen [wiki:Dauerschuldverhältnis] ([wiki:Mietvertrag], [wiki:Arbeitsvertrag] etc.) ausgesprochen werden (zu den Ausnahmen siehe unten). Sie ist damit abzugrenzen zur [wiki:Außerordentliche Kündigung] bzw. [wiki:Fristlose Kündigung].

Die Kündigungsfristen sind je nach Vertragstyp unterschiedlich und richten sich nach Vertrag oder Gesetz. Im Arbeitsrecht können sich die Kündigungsfristen auch aus einem [wiki:Tarifvertrag] ergeben.

Dass eine Kündigung "ordentlich" erfolgt, sagt noch nichts über den [wiki:Kündigungsgrund] der Kündigung aus. So kann zum Beispiel im Arbeitsrecht auch aus [wiki:Verhaltensbedingte Kündigung] oder [wiki:Personenbedingte Kündigung] Gründen ordentlich, unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.

Zum Teil ist die ordentliche Kündigung ausgeschossen. Regelmäßig ist das der Fall, wenn das Rechtsverhältnis nur für eine bestimmte Dauer eingegangen wurde ([wiki:Befristung]). Solche Rechtsverhältnisse sollen nur ordentlich kündbar sein, wenn dies im Vertrag ausdrücklich geregelt wurde. Auch einzelvertraglich kann die ordentliche Kündigung ausgeschlossen werden.

Im Arbeitsrecht ist die ordentliche Kündigung durch Tarifverträge z.T. aus sozialen Gründen ausgeschlossen. So sind [wiki:Arbeitnehmer] der Berliner und bayrischen Metall- und Elektroindustrie [wiki:Betriebsbedingte Kündigung] nicht mehr ordentlich kündbar, wenn sie nach ihrem 45. Lebensjahr 10 Jahre in einem Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie gearbeitet haben. In anderen Bundesländern und Branchen gibt es ähnliche Regelungen.

[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]



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