Niedriglohn

Niedriglohn bezeichnet einerseits die Bezahlung eines Beschäftigten unterhalb des [wiki:Tariflohn] in Deutschland; andererseits einen Lohn, der auch bei Vollzeitbeschäftigung das [wiki:Existenzminimum] nicht sichert. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der [wiki:Arbeitslosigkeit] werden schliesslich [wiki:Kombilohn] vorgeschlagen, bei denen ein [wiki:Niedriglohn-Job] durch staatliche Zuschüsse vor allem für Langzeit-Arbeitslose attraktiv gemacht werden soll.

Aktuelle Diskussion

Die Diskussion um Niedriglöhne und die politische Forderung nach einem Niedriglohnsektor in der bundesdeutschen Wirtschaft gibt es seit den achtziger Jahren des [wiki:20. Jahrhundert]. Eng damit verbunden ist die Debatte um eine Absenkung des Niveaus der [wiki:Sozialhilfe], um beschäftigungslosen Menschen verstärkte "Anreize" zu geben, einen niedrig entlohnten Job anzunehmen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass es bestimmte Tätigkeiten gibt, deren [wiki:Wertschöpfung] nicht zum Erreichen des [wiki:Existenzminimum] ausreicht. Für diese Tätigkeiten existiert in Deutschland kein Arbeitsmarkt, da kein kein Anreiz besteht, diese aufzunehmen (anders als z.B. in den [wiki:USA] bei den "[wiki:Working Poor]").

Um gering qualifizierten [wiki:Arbeitslose] und [wiki:Sozialhilfe] einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu bieten und ihnen trotzdem entsprechend des bundesdeutschen [wiki:Lebensstandard] eine menschenwürdige Existenz zu sichern, tauchen im Rahmen der Diskussion um Niedriglöhne immer wieder [wiki:Kombilohn] (wissenschaftl. "negative Einkommensteuer") auf, die eine Ergänzung um Leistungen aus der [wiki:Arbeitslosenversicherung] bzw. aus der Sozialhilfe vorsehen. Es handelt sich letztlich um die [wiki:Subvention] von Löhnen.

Pro

Staatlich subventionierte Niedriglohnjobs sind eine Alternative zu reinen Transferzahlungen aus Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Beführworter sehen eine Vielzahl von Vorteilen:

Die folgenden Argumente scheinen vorzuschlagen, in Deutschland das Lohnniveau von Estland durchzusetzen. Das fordert niemand.
Die Befürworter sehen darin eine Möglichkeit die Wirtschaft im eigenen Land wieder auf die Beine zu bekommen. Denn durch die niedrigeren Löhne verbessern sich die Bedingungen der Unternehmen und auch für Investoren wird der Standort wieder interessanter.
Durch eine vergleichbare Produktivität und geringe Handelsschranken, aber einem Lohnniveau, das nur ein Bruchteil des deutschen Lohnniveaus beträgt, begann in den 1990er Jahren ein Abwandern von Arbeitsplätzen nach Mittel- und Osteuropa, insbesondere in Staaten mit einfachen Steuermodellen und geringen Steuern, etwa nach [wiki:Estland] oder die [wiki:Slowakei], aber auch nach [wiki:Ostasien]. Dies würde auch in Deutschland funktionieren, so die Überzeugung der Befürworter von Niedriglöhnen. Ob Erfahrungen der Vergangenheit, dass damalige Verlagerungen von Fertigungsstandorten, etwa in der Textilfertigung oder Automobilfertigung, wirtschaftlich nur wenig Erfolg hatten bzw. sogar zu Rückverlagerungen führten, auf den heutigen Stand der Produktivität und Infrastruktur dieser Länder übertragbar bleibt, lässt sich angesichts des rasanten Fortschritts dort anzweifeln.
Gerade Exportnationen wie Deutschland müssten international konkurrieren, während der Binnennachfrage weniger Bedeutung geschenkt werden müsse, als anderen Märkten.

Weblinks Pro

[url:http://www.ifo.de/servlet/page?_pageid=56&_dad=portal30&_schema=PORTAL30&pa_id=124975|Billige Ausreden für teure Arbeit]

Contra

Vor allem die [wiki:Gewerkschaft] sind Gegner staatlich subventionierter Niedriglöhne: Sie befürchten, dass das allgemeine Lohnniveau durch Mitnahmeeffekte sinkt und der Steuerzahler letztlich die Erträge der Arbeitgeber steigert.

Doch [wiki:Gewerkschaft] kritisieren dieses Modell stark und versuchen es mit allen Mitteln zu verhindern. Auch einige Wirtschaftswissenschaftler, wie z.B. [wiki:Heiner Flassbeck], glauben nicht, dass Niedriglöhne in den westlichen Industriestaaten eine positiven Effekt haben würden. Sie gehen eher von einem negativen Effekt aus, da ihrer Meinung nach durch die niedrigeren Einkommen auch die Nachfrage verringert würde. Dies führt zu Einnahmerückgängen der Industrie, welche zu mehr Arbeitslosigkeit führen kann. Weiterhin wird argumentiert, dass dies zu einer Spirale ohne Ende wird. Zudem wird darauf verwiesen, dass der Druck hoher Löhne die Unternehmen zu vermehrter [wiki:Innovation] getrieben hat, die wesentlich dafür waren und sind, die bundesdeutsche Volkswirtschaft im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig zu halten.

Im [url:http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/gutacht/jg03.html|Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2003] kommt eine skeptische Position zur Strategie der Niedriglöhne von Jürgen Kromphardt (S. 375-378).

Löhne, die durch einen hohen wirtschaftlichen Druck und bedingt durch geringe staatliche Reglementierung weit unter international üblichem Niveau liegen, werden als [wiki:Billiglohn] bezeichnet.

Im Gegensatz dazu plädieren neuerdings die Kritiker des Niedriglohns für die gesetzliche Festlegung von [wiki:Mindestlohn] wie es in einigen Staaten der [wiki:Europäische Union] und anderswo und in der BRD im [wiki:Baugewerbe] bereits geschehen ist.

Weblinks Contra

[url:http://www.memo.uni-bremen.de/|Arbeitsgruppe Alternative Wirtschaftspolitik ]

[url:http://www.jusos.org/modules.php?name=News&file=article&sid=342|Heiner Flassbeck und Friederike Spiecker: Verhältnisse wie am Kartoffelmarkt]

Niedriglohn in Ostdeutschland

Im Zusammenhang mit der Diskussion um den [wiki:Aufbau Ost] in [wiki:Deutschland] im Jahr 2004 wurde vorgeschlagen [wiki:Sonderwirtschaftszone] zu errichten, in denen dann Niedriglöhne gezahlt werden könnten. Noch ist vollkommen unklar, ob diese Art der [wiki:Subvention] mit dem [wiki:Wettbewerb] der [wiki:EU] vereinbar wäre.

Lohnwucher

In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte werden Niedriglohnvereinbarungen dann als unzulässig angesehen, wenn sie vom "ortsüblichen" Lohn erheblich abweichen. Als ortsüblich in diesem Sinne werden regelmäßig die in den einschlägigen Tarifverträgen vorgesehenen Mindestlöhne angesehen. Unterschreitet der vereinbarte Lohn den Tariflohn um 30% oder mehr, wird in der Regel Sittenwidrigigkeit der Lohnregelung wegen Lohnwuchers angenommen, mit der Folge, dass stattdessen der Tariflohn zu zahlen ist (und bis zur Grenze der Verjährung nachzuzahlen ist). Unterschreitet der vereinbarte Lohn aber "nur" die geltenden Sätze der Sozialhilfe ohne in einem auffälligen Mißverhältnis zu vergleichbaren Tariflöhnen zu stehen, so soll das alleine nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts noch kein ausreichender Grund sein, Lohnwucher annehmen zu können.



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