Historisch, jedoch nicht juristisch, werden zwei Formen des Entgelts unterschieden, das Gehalt eines [wiki:Angestellter] und der Lohn eines [wiki:Arbeiter]. Umgangssprachlich werden Lohn, Entgelt, Gehalt, Salär und Vergütung oft gleichgesetzt. Auch heute wird jedoch „Gehalt“ hochsprachlich nur und umgangssprachlich meist für ein monatlich gleich bleibendes Arbeitsentgelt benutzt, während ein Arbeitsentgelt, das auf Stundenbasis berechnet wird und deshalb jeden Monat schwankt, immer bzw. meist nur mit „Lohn“ bezeichnet wird. Man redet also auch umgangssprachlich fast ausschließlich von einem „Stundenlohn“, praktisch aber nie von einem „Stundengehalt“. Früher gab es auch einen Tageslohn (und den „Tagelöhner“, vorwiegend für Hilfsarbeiten in der Landwirtschaft) sowie einen „Wochenlohn“ (auf Stundenbasis berechneter Abrechnungszeitraum für Arbeiter mit Barauszahlung jeden Freitag bei Arbeitsschluss; üblich bis in die Mitte des 20. Jhd.).
Begriffe wie [wiki:Lohnkosten] oder [wiki:Lohnfortzahlung] im Krankheitsfall (heute: [wiki:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall] nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz) beziehen sich stets auf beide Entgeltformen (Lohn/Gehalt).
Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist die Höhe der Vergütung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag frei vereinbar. Dabei spielt die Marktsituation eine ebenso erhebliche Rolle wie die Fachkenntnisse des Arbeitnehmers, die Belastung am Arbeitsplatz, die Verantwortung, die er trägt und die Arbeitsbedingungen, unter denen er arbeitet; ebenso können grundsätzliche Überlegungen zum Lohnniveau eine Rolle spielen (z. B.: das Spannungsverhältnis zwischen [wiki:Mindestlohn] und [wiki:Effizienzlohn]).
Es herrscht jedoch ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, das bei uneingeschränkter Vertragsfreiheit schnell zu [wiki:Lohndumping] führen würde. Aufgrund dessen gibt es die Entgelthöhe regulierende Bestimmungen.
Entspricht das Arbeitsentgelt nicht der verkehrsüblichen [wiki:Vergütung], sondern liegt das Entgelt ca. 1/3 unterhalb des Üblichen, ist die Vergütungsabrede sittenwidrig iSv. § 138 [wiki:Bürgerliches Gesetzbuch] und damit nichtig. Anstelle der nichtigen Vergütungsabrede tritt dann die übliche Vergütung. Strafrechtlich kann der [wiki:Lohnwucher] § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 StGB erfüllt sein.
Ist gar keine Vereinbarung über die Entgelthöhe getroffen worden, so bestimmt sich die Vergütungshöhe nach der sog. „Taxe“ [wiki:Bürgerliches Gesetzbuch] [wiki:§ 612 Abs.2], bei Fehlen einer Taxe nach der verkehrsüblichen Vergütung im Gebiet des Arbeitsvertrags.
Allerdings bilden zumindest für [wiki:Arbeitsverhältnis] im Anwendungsbereich von [wiki:Tarifvertrag] die in den [wiki:Lohn- und Gehaltstarifvertrag] vereinbarten Vergütungen ein Mindestentgelt, das nicht unterschritten werden darf.
Früher verbreitete, häufig geschlechtsspezifisch verwendete Entgeltfindungssysteme, wie die Anwendung von [wiki:Leichtlohngruppe] vorwiegend für Frauen, sind heute wegen Verstoßes gegen Diskriminierungsverbote de jure nicht mehr durchsetzbar. Da allerdings die Arbeitsbewertung immer noch zu Gunsten typischer 'Männerarbeit' differenziert, verdienen z. B. in den alten Bundesländern vollzeitbeschäftigte weibliche Angestellte im produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe 30 % weniger als ihre männlichen Kollegen. In den neuen Bundesländern fällt die Diskrepanz mit 23 % um Einiges geringer aus.
Leichtlohngruppen spielen außerdem eine Rolle bei der Diskussion über ein Niedriglohnsegment, das der Eingliederung schlecht ausgebildeter Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt dienen soll.
Die Höhe der Löhne, soweit sie in Tarifverträgen vereinbart sind, wird in öffentlichen Tarifregistern dokumentiert, die jeder einsehen kann. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und alle Bundesländer führen Tarifregister. In den Bundesländern sind in der Regel die Arbeits- oder Sozialministerien zuständig.
Bei vorübergehender [wiki:Arbeitsunfähigkeit] wird Angestellten und Arbeitern [wiki:Entgeltfortzahlung] gewährt.
Der Bruttolohn bzw. das Bruttogehalt stellt dabei den gesamten vereinbarten Entgeltbetrag dar. Um den Nettolohn zu erhalten, werden diverse Beträge abgezogen, nämlich:
Der Nettolohn bzw. das Nettogehalt bezeichnet den Teil des Lohns, der ausgezahlt und damit für den Lebensunterhalt verfügbar ist.
Zu beachten ist auch, dass der [wiki:Arbeitgeber] zusätzlich zum Bruttolohn noch die Arbeitgeberanteile zu den [wiki:Sozialabgaben] zu leisten hat, so dass der Lohnaufwand rund 20-25 % über dem Bruttolohn liegt.In der [wiki:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung] sind also die Bruttolöhne und -gehälter um die Sozialbeiträge der Arbeitgeber zu erhöhen, um so zum [wiki:Arbeitnehmerentgelt] zu kommen.
Das Arbeitsentgelt kann nach verschiedenen Kriterien vereinbart und ausbezahlt werden.
Üblicherweise ist ein Gehalt ein über die Monate gleich bleibender Betrag, während die Löhne auf Stundenbasis berechnet werden und deshalb die monatliche Zahlung variiert.
Zu dem Grundgehalt können noch Zulagen wie z. B. Provisionen bei Außendienstmitarbeitern oder [wiki:Weihnachtsgeld] oder [wiki:Urlaubsgeld] kommen. Ein weiterer Sonderbestandteil können [wiki:Geldwerter Vorteil] und [wiki:Deputat] sein oder Zuschläge, etwa ein [wiki:Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit]. Ferner können gewinnabhängige Prämien vereinbart sein, die bei [wiki:Aktiengesellschaft] z. B. auf der Basis der jeweiligen Höhe der [wiki:Dividende] berechnet werden.
Häufig ist eine monatlich gleich bleibende Vergütung vereinbart. Das Entgelt kann aber nach unterschiedlichen Grundlagen errechnet werden. Entsprechend gibt es den typischen Zeitlohn sowie die Leistungslohnarten Akkord- und Prämienlohn.
Zeitlohn: Bei dieser Art der Berechnung ist ausschließlich die Dauer der Arbeitszeit der Maßstab für die Entlohnung.
[wiki:Akkordlohn]: Hier gilt die Devise „Je höher die Arbeitsleistung, desto höher der Lohn“; die Zahlung erfolgt nach der Anzahl angefertigter Teile, unabhängig von der dafür benötigten Zeit (deshalb auch „Stücklohn“ genannt).
Prämienlohn: Durch die zunehmende Automatisierung des Fertigungsprozesses verliert der Akkordlohn immer mehr an Bedeutung. Die computergesteuerten Fertigungsmaschinen übernehmen einen Großteil der Arbeiten. An die Stelle des Akkordlohns tritt der Prämienlohn.
Der Prämienlohn berücksichtigt vor allem Leistungen qualitativer Art. Er wird gezahlt, wenn
Es wird ebenfalls eine Normalleistung zugrunde gelegt. Der Betrieb zahlt also einen Grundlohn (entweder als Zeit- oder als Stücklohn) und eine leistungsabhängige Vergütung. Diese Vergütung kommt jedoch nicht wie beim Akkord dem Arbeitnehmer voll zugute; sie wird vielmehr zwischen dem Betrieb und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Anteil des Arbeitnehmers heißt Prämie.
Das Entgelt ist in der Regel gemäß (in Deutschland [url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__614.html|§ 614 BGB]) im Nachhinein – also bei Monatsvergütung zum Monatsende – zu entrichten. Gelegentlich, aber immer seltener, finden sich in Arbeits- oder Tarifverträgen andere Fälligkeitszeitpunkte, z. B. in der Monatsmitte oder die Vorauszahlung am Monatsanfang bei [wiki:Beamter].
In der [wiki:Volkswirtschaftslehre] bezeichnet man insbesondere mit dem Plural Löhne jedoch auch die Summe aller Zahlungsströme einer [wiki:Volkswirtschaft], die an Arbeitende für ihre [wiki:Arbeit (Tätigkeit)] fließen, also an den [wiki:Produktionsfaktor Arbeit] gezahlt werden. In der [wiki:Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung] sind die Bruttolöhne und -gehälter das [wiki:Arbeitnehmerentgelt] abzüglich der Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung. Zieht man von den Bruttolöhnen und -gehältern die Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung und die [wiki:Lohnsteuer] ab, dann erhält man die Nettolöhne und -gehälter.
In der [wiki:Betriebswirtschaftslehre] gilt bezogen auf ein Unternehmen oder Produkt ähnliches, wobei hier die Gehälter (im Sinne der Arbeitsentgelte für Angestellte) meist als [wiki:Gemeinkosten] einen Teil der gesamten Lohnkosten ausmachen. Aus Sicht des Empfängers des Arbeitsentgeltes ist es Teil seines [wiki:Einkommen].
In der Volkswirtschaftslehre wird noch zwischen Effektivlohn und Tariflohn unterschieden. Der Effektivlohn unterscheidet sich vom Tariflohn durch freiwillige Mehrleistungen des Arbeitgebers, durch Überstundenzuschläge usw. Die [wiki:Lohndrift] ist die Differenz der Wachstumsraten des durchschnittlichen Effektivlohnes und des durchschnittlichen Tariflohnes. Sie gilt als [wiki:Konjunktur]-[wiki:Indikator].
„Entgelt“ (weil phonetisch ähnlich mit „Endgeld“) hat nichts mit „Geld“ zu tun, das man am „Ende“ bekommt. „Entgelt“ ist eine nominalisierte Form von „entgelten“, was so viel heißt wie „vergüten“.
Vom Arbeitsentgelt sind zu unterscheiden:
[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]
