Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet gemeinhin ein über ein arbeitsrechtliches Verhältnis hinausgehendes partnerschaftliches Verhältnis zwischen Mitarbeiter und Unternehmen. Die Einbeziehung kann auf der Ebene der Unternehmensführung ansetzen und sich hin bis zur Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmenskapital erstrecken.

Die Mitarbeiterbeteiligung auf der Ebene der Unternehmensführung mündet in eine partnerschaftliche Kultur des Unternehmens. Motive sind in der Regel die Verbesserung der Kommunikation, die Beteiligung an Innovationsprozessen oder eine kundenorientierte Ausrichtung des Unternehmens.

Weitergehende Formen der Mitarbeiterbeteiligung erstrecken sich auf die Bereiche der Erfolgs- oder Kapitalbeteiligung. Die [wiki:Erfolgsbeteiligung] nimmt als Form der variablen Vergütung von Mitarbeitern zunehmend Einzug in Arbeitswelt und findet neuerdings auch Berücksichtigung in Tarifverträgen (z.B. [wiki:ERA] im Bereich der Metall- und Elektroindustrie).

[wiki:Kapitalbeteiligungen] umfassen dagegen die Einlage von Finanzmitteln am Unternehmen. Hier sind Darlehensformen ([wiki:Mitarbeiterdarlehen], Mitarbeiter-Guthaben), mezzanine Beteiligungsformen ([wiki:Stille Beteiligung], [wiki:Genussrecht], [wiki:Indirekte Beteiligung]) oder Beteiligungen am Eigenkapital ([wiki:Belegschaftsaktie], [wiki:GmbH-Beteiligung], [wiki:Genossenschaftsbeteiligung]).

Im Bereich der Erfolgsbeteiligung stehen in der Regel personal- oder finanzwirtschaftliche Ziele und Motive im Vordergrund. Zu nennen sind z.B. das mitunternehmerische Handeln der Mitarbeiter, die Stärkung der Unternehmensfinanzierung oder die Altersvorsorge der Mitarbeiter.

Weitere Informationen siehe [url:http://www.mitarbeiter-beteiligung.de|Link-Text]



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