Typische Schritte einer M&A-Transaktion
- Auswahl eines Zielunternehmens („Screening“; das Zielunternehmen wird „Target“ genannt)
- Ansprache der Führung oder der Eigentümer des Zielunternehmens, teilweise unter Zuhilfenahme einer Investmentbank oder eines M&A-Beraters
- Unterzeichnung einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA), gegenseitiges Kennenlernen und Interessenabgleich
- Unterzeichnung einer Absichtserklärung, des „Letter of Intent“
- sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens („Due-Diligence-Prüfung“ oder kurz „DD“)
- endgültige Strukturierung der Transaktion („Deal Design“) unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Due-Diligence-Prüfung
- Bewertung und Preisverhandlung
- Vertragsabschluss („Signing“)
- Anmeldung oder Genehmigung der Transaktion bei oder durch die Wettbewerbsbehörde
- Stichtag („Closing“)
Größere Unternehmen verfügen meist über eigene M&A-Abteilungen, greifen aber trotzdem oft auf externe Dienstleister zurück. Die Bezahlung der Investmentbank orientiert sich dabei am Transaktionsvolumen, während Juristen typischerweise nach Zeitaufwand und Wirtschaftsprüfer entweder nach Zeitaufwand oder Fallpauschale bezahlt werden. An Investmentbanken wird in der Regel eine Grundgebühr entrichtet sowie bei Erfolg eine Erfolgsbeteiligung, die sogenannte „success fee“. Für die Berechnung dieser erfolgsabhängigen Vergütung wird oft die „Lehman-Formel“ herangezogen. Diese setzt 5 Prozent für die erste Million, 4 Prozent für die zweite Million, 3 Prozent für die dritte Million, 2 Prozent für die vierte Million und 1 Proeznt für alles über 4 Millionen an. Für sehr große Transaktionen scheint diese Formel aber nicht angewendet zu werden.
In der öffentlichen Wahrnehmung stehen M&A-Transaktionen oft in der Kritik, da Erwerber in vielen Fällen strategische Ziele mit der Transaktion verbinden, die Restrukturierungen und damit oft Arbeitsplatzabbau notwendig machen. Umgekehrt wird in der Betriebswirtschaftslehre gerade diese Tatsache als Selbstheilungskraft des Marktes gesehen.
Erfolge
Studien zu M&A beziffern den Misserfolg rund Zweidrittel aller Transaktionen. Allerdings stellt sich hier oft die Frage nach dem Erfolgskriterium. Die meisten Studien betrachten den Börsenkurs oder die Gewinn- und Verlustrechnung. Für eine Vielzahl von Unternehmen und M&A Transaktionen sind beide jedoch nicht verfügbar, wenn diese nicht börsennotiert und deren Geschäftszahlen nicht veröffentlichungspflichtig sind.
Die Erfolge von M&A sind oft geringer als erwartet, da sich Skaleneffekte nicht einstellen oder durch Koordinationskosten überkompensiert werden. Die potenziellen Synergien werden sehr ambitioniert ausgelegt, um die bezahlte Prämie (Differenz zwischen Marktwert und Kaufpreis) zu rechtfertigen. Häufig werden auch kulturelle Schwierigkeiten in der Integrationsphase für Schwierigkeiten bzw. den Misserfolg verantwortlich gemacht. Das kann neben einem schlechten Changemanagement auch daran liegen, dass Unternehmen die HR-Abteilung nicht in M&A-Geschäfte einbeziehen.
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