Lohnnebenkosten

Lohnnebenkosten werden die Ausgaben genannt, die der Arbeitgeber neben der eigentlichen Gehaltszahlung für die Einrichtung und den Unterhalt eines Arbeitsplatzes aufzuwenden hat.

Dies ist insofern von Bedeutung, als diese Kosten für das Unternehmen kalkulatorisch erfasst werden müssen, um dem Unternehmer eine objektive Übersicht über die Einnahmen-/Kostensituation für unternehmerische Entscheidungen, wie z. B. die Preisfindung zu treffen.

Deshalb gehören zu den Lohnnebenkosten alle Kosten, die einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber mittelbar und unmittelbar über die eigentliche Lohnzahlung hinaus durch die eingestellte Arbeitskraft entstehen. Anders ausgedrückt sind Lohnnebenkosten all diejenigen Kosten, die ein Unternehmen für einen Arbeitnehmer zusätzlich zu den Lohnkosten zu tragen hat. Die [wiki:Arbeitgeberbeitrag] zu den Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitnehmer stellen also im Grunde genommen zusätzliches Bruttoeinkommen dar, denn die Veranlassung zur Versicherung sozialer Risiken entfielen durch einen Wegfall der Arbeitgeberanteile (oder der gesamten Sozialversicherungsbeiträge) nicht, d. h. der Arbeitnehmer müsste diese Kosten in jedem Falle tragen. Eine allgemeine, gleichermaßen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entlastende Lohnnebenkostensenkung führt also einerseits zu einer Erhöhung der Nettolöhne der Arbeitnehmer, bedingt jedoch, dass die Arbeitnehmer ihre Sozialkosten von ihrem Nettolohn finanzieren müssen, was faktisch zu einer realen Nettolohnkürzung führen kann.

So werden zu den Lohnnebenkosten ebenso die Kosten der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kosten für den bezahlten Tarifurlaub und andere zusätzliche tariflich oder einzelvertraglich vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. [wiki:Tantieme], [wiki:Weihnachtsgeld], [wiki:Urlaubsgeld], Mehrarbeits- und Sonderzuschlagszahlungen, [wiki:Firmenfahrzeug], verbilligtes [wiki:Kantinenessen] oder [wiki:Betriebsausflug]) gezählt.

Dagegen fallen mittelbare Kosten, wie anteilmäßiger Stromverbrauch, [wiki:Berufsgenossenschaft], baurechtliche Veränderungen oder arbeitsplatzbezogene [wiki:Abschreibung] unter die Lohnnebenkosten, sofern sie eindeutig einem Arbeitsplatz zugeordnet werden können.


Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland

In Deutschland zählen u. a. folgende (Pflicht-) Beiträge zu den Lohnnebenkosten :

  1. [wiki:Rentenversicherung]
  2. [wiki:Krankenversicherung]
  3. [wiki:Arbeitslosenversicherung]
  4. [wiki:Pflegeversicherung]

Diese Beiträge wurden bisher hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Zu 100% werden u. a. folgende Beiträge vom [wiki:Arbeitgeber] getragen

  1. Beiträge zur [wiki:Berufsgenossenschaft]
  2. [wiki:Schwangerschaftsgeld]
  3. [wiki:Urlaubsgeld]

Der vom [wiki:Arbeitgeber] zu tragende [wiki:Beitragssatz] liegt damit bei knapp 25 % des Bruttolohns des Arbeitnehmers bis zu zwei jährlich neu bestimmten Beitragsbemessungsgrenzen. Für Gehaltsanteile, die über einer [wiki:Beitragsbemessungsgrenze] liegen, fallen keinerlei Sozialversicherungsbeiträge mehr an.

Die genaue Beitragshöhe ist vom Beitragssatz der vom Arbeitnehmer frei wählbaren Krankenkasse abhängig. Der [wiki:Arbeitnehmer] trägt weitere gut 20 % seines Bruttolohns zur Sozialversicherung bei. Hinzu kommen noch Leistungen für Zahnersatz, Rezeptgebühren und quartalsmäßige Arztpraxisgebühren (in Höhe von 10 Euro) die durch Reformgesetze alleine vom Arbeitnehmer zu tragen sind. In der Pflegeversicherung zahlen Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr einen Zuschlag von 0,25%. In Sachsen trägt der Arbeitnehmer die Gesamtkosten der Pflegeversicherung.

Die Sozialabgaben stellen eine [wiki:Pflichtversicherung] dar und können auch nicht durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer ausgeschlossen werden, sofern ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Der Beitrag des Arbeitnehmers wird automatisch mit seiner monatlichen Gehaltszahlung abgeführt. Sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil am [wiki:Gesamtsozialversicherungsbeitrag] werden vom Arbeitgeber monatlich an die zuständige [wiki:Einzugsstelle] (Krankenkasse) weitergeleitet. Die Einzugsstelle verteilt den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf die einzelnen [wiki:Sozialversicherungsträger].

Den Beitrag zur Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber unmittelbar an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Dies ist in der Regel eine Berufsgenossenschaft.

Arbeitgeberseitige Maßnahmen zur Senkung der Sozialkosten in Deutschland

Für den Arbeitgeber stellen über das Bruttogehalt hinausgehende Kosten einen finanziellen Aufwand dar, der die Kosten für die Beschäftigung erhöht. Von 1991 bis 2003 soll allerdings nach den Berechnungen des Bundeministeriums für Gesundheit der Anteil der Arbeitgeber an der Finanzierung der Sozialleistungen von 39,1% auf 33,7% zurückgegangen sein.

Um Arbeitslose noch stärker zu fordern, wurde das sogenannte [wiki:Hartz-Konzept] geschaffen und u. a. im Rahmen der [wiki:Agenda 2010] der rot-grünen Bundesregierung (in modifizierter Form) umgesetzt. Es bewirkt im Niedriglohnbereich eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Dafür wurden die Instrumente [wiki:Minijob] und [wiki:Midijob] geschaffen, die neben das reguläre Beschäftigungsverhältnis treten. Gleichzeitig wurden durch die [wiki:Agenda 2010] weitere Teile der bisher als Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge abgeführten Sozialversicherungskosten dem Nettoeinkommen der Arbeitnehmer angelastet, sowie auf der Ausgabenseite Rentenauszahlungen, Leistungen der Krankenversicherung und Arbeitslosengeld gekürzt.

Kritiker der Fixierung auf die Höhe der Lohnnebenkosten geben zu bedenken, dass Lohnersatzleistungen die Nachfrage in Zeiten konjunktureller Schwäche stützen, sie mithin neben ethischen (kollektive Absicherung von Lebensrisiken) auch volkswirtschaftlich sinnvolle Aufgaben erfüllen. Diese [wiki:Keynesianismus] Argumentation entspricht jedoch nicht der langfristigen Beurteilung führender Ökonomie und gilt nur in durch plötzliche Nachfrageausfälle begründete Ausnahmefälle. Des Weiteren müssen nach Ansicht der Kritiker ihrer Ansicht nach die Höhe der [wiki:Lohnstückkosten] sowie die [wiki:Stückgewinne] als Indikatoren der [wiki:Produktivität] einer [wiki:Volkswirtschaft] in der Diskussion berücksichtigt werden.

Lohnnebenkosten in der Schweiz

Die Lohnnebenkosten in der Schweiz teilen sich zur Zeit (2004) so auf:

Die vom Arbeitgeber aufzubringenden Lohnnebenkosten liegen somit je nach Branche und Alter des Angestellten zwischen ca. 7.5 und 16%. Etwa derselbe Anteil wird dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn abgezogen.

Weblinks



Lohnnebenkosten
HRM.de - Das Netzwerk für Personalwesen. HR-Pedia - Der Wissenspool für das Human Resource Management. HR-Jobbörse