Für das einzelne [wiki:Arbeitsverhältnis] muss im Betrieb festgestellt werden, welcher Vergütungsgruppe es zuzuordnen ist. Bei dieser "[wiki:Eingruppierung]" ist - so vorhanden - entsprechend den Bestimmungen des [wiki:Betriebsverfassungsgesetz] der [wiki:Betriebsrat] zu beteiligen.
Tariflöhne sind Mindestlöhne. Von ihnen darf nicht nach unten abgewichen werden, sofern der Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis zwingend gilt. Das ist der Fall bei beiderseitiger Verbandszugehörigkeit der Arbeitsvertragsparteien oder im Falle einer [wiki:Allgemeinverbindlichkeitserklärung]. Eine Überschreitung des Tariflohnes im individuellen Arbeitsvertrag ist im Rahmen des [wiki:Günstigkeitsprinzip] durchaus zulässig.
Die Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages ist in der Regel kürzer als die des zugehörigen Manteltarifvertrages (häufig: ein Jahr).
Siehe auch: [wiki:Arbeitsbewertung], [wiki:ERA-TV]
[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]
