Leistungszulage ist ein Begriff aus dem Tarifrecht.
Leistungszulagen werden meist für Zeitlöhner (Angestellte und Gewerbliche) zusätzlich zum Stunden- / Monatsentgelt gezahlt. Leistungszulagen haben einen widersprüchlichen Charakter. Einerseits ist es unmöglich die Arbeitsleistung eines Zeitlöhners objektiv zu beurteilen, und subjektive Verzerrungen durch den beurteilenden Vorgesetzten zu vermeiden, andererseits stellen Leistungszulagen eine Möglichkeit dar Leistungsanreize zu geben.
