Kündigungserklärungsfrist

Der Arbeitgeber kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) aussprechen. Muss der Arbeitgeber den Sachverhalt noch aufklären, wird die Zeit für diese Frist angehalten. Die Frist wird nicht durch die Dreitagefrist für die Anhörung des Betriebsrats verlängert.

Versäumt der Arbeitgeber die 14-Tage-Frist, ist nur noch eine fristgerechte Kündigung möglich. Im Übrigen muss der Arbeitgeber vor jeder [wiki:Kündigung], also auch vor einer außerordentlichen, den Betriebsrat anhören, und zwar innerhalb von drei Tagen. Der Betriebsrat kann die fristlose Kündigung nicht verhindern, kann aber seine Bedenken anmelden, etwa aus sozialen Gründen: Langjähriger Mitarbeiter, Unterhaltsverpflichtungen usw.



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