Änderungen beim Kinderzuschlag
Für den 1. Oktober 2008 hat die Bundesregierung nun den Kinderzuschlag geändert. Dann gelten niedrigere Grenzen für das Mindesteinkommen, nach dem der KiZ gewährt wird. Das heißt, das mehr Familien diesen Kinderzuschlag erhalten werden. Das sind pro Kind maximal 140 Euro.
Einkommensgrenze für Kinderzuschlag
Für Paare liegt ab 1. Oktober 2008 die Mindesteinkommensgrenze bei einem Einkommen (Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeld 1, Krankengeld etc.) von 900 Euro, für Alleinerziehende bei 600 Euro. Gleichzeitig darf das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenzen nicht übersteigen. Die individuelle Höchsteinkommensgrenze errechnet sich aus dem elterlichen Bedarf, einem prozentualen Anteil angemessener Wohnkosten und dem möglichen Gesamtkinderzuschlag.
Verzicht auf das ALG II
Bei Geringverdienern kann durch den Kinderzuschlag vermieden werden, dass die Familie wegen Bedürftigkeit Arbeitslosengeld II beantragen muss. Elterneinkommen, Kindergeld und Kinderzuschlag decken so den Gesamtbedarf der Familie.
Anträge
Familien, die durch die Gesetzesänderung zum 1. Oktober 2008 den Kinderzuschlag jetzt (neu) erhalten können, sollten so schnell wie möglich aktuelle Unterlagen wie Einkommen, Vermögen und evtl. anderen Leistungen zusammen mit einem Antrag bei ihrer Familienkasse einreichen. Antragsformulare finden Sie im [url:http://www.familienfreund.de/Kinderzuschlag|Internet] oder bei den örtlichen Familienkassen. Für Familien, die Arbeitslosengeld II beziehen oder beantragt haben, erhalten einen entsprechenden Kurzantrag zugesandt.
