Individualarbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht regelt das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen [wiki:Arbeitgeber] und dem einzelnen [wiki:Arbeitnehmer].

Es befasst sich hauptsächlich mit dem Zustandekommen des [wiki:Arbeitsvertrag], mit den Pflichten der Arbeitsvertragsparteien, mit den zahlreichen, gegenüber dem allgemeinen [wiki:Zivilrecht] modifizierten, Regelungen des Leistungsstörungsrechts und mit der [wiki:Beendigung eines Arbeitsverhältnisses], insbesondere der [wiki:Kündigung].

Wichtige Rechtsquellen des Individualarbeitsrechts sind die [url:http://dejure.org/gesetze/BGB/611.html|§ 611 BGB ] die das Recht [wiki:Dienstvertrag] regeln. Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betrieben mit regelmäßig mehr als 10 vollbeschäftigten Mitarbeitern (ab 01. Januar 2004) beziehungsweise vor der Neuregelung 5 Mitarbeitern ist das [wiki:Kündigungsschutzgesetz] ([url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/kschg/|KSchG]) zu beachten.Regelungen über [wiki:Sonderkündigungsschutz] und spezielle Schutzgesetze gibt es auch für bestimmte Gruppen von Beschäftigten oder Arten von Beschäftigungsverhältnissen, beispielsweise das [wiki:Mutterschutzgesetz] ([url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/|MuSchG]) für werdende oder stillende Mütter, das [wiki:Sozialgesetzbuch] Band IX ( [url:http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb09/sgb09xinhalt.htm|SGB IX]) für schwerbehinderte Menschen, das [wiki:Teilzeit- und Befristungsgesetz] ([url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/|TzBfG]) für [wiki:Befristung (Arbeitsverhältnis)].

Daneben gibt es auch Gesetze die mittelbar individualarbeitsrechtlichen Schutz vermitteln, etwa das [wiki:Ladenschlussgesetz] ([url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ladschlg/|LadSchG])

Dem Individualarbeitsrecht steht als zweiter Teilbereich des [wiki:Arbeitsrecht] das [wiki:Kollektives Arbeitsrecht] gegenüber.[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]




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