Ein Beispiel hierfür sind technische oder medizinische Hochschulen, wenngleich die technischen Hochschulen, um ihre Gleichrangigkeit mit den althergebrachten Universitäten zu betonen, in Technische Universität umbenannt wurden, wie etwa die [wiki:TU Darmstadt] oder die [wiki:TU München], Ausnahme: [wiki:RWTH Aachen]. Es wird unterschieden zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen. Nichtstaatliche Hochschulen werden von Kirchen, Gemeinden aber auch von Stiftungen und in neuerer Zeit auch von Privatunternehmen getragen.Die rechtliche Stellung von Hochschulen wird durch Hochschulrecht geregelt (Länderkompetenz). Die Rahmenkompetenz wird über das [wiki:Hochschulrahmengesetz] vom Bund ausgeübt.
Eine Hochschule besteht im wesentlichen aus [wiki:Fakultät (Hochschule)] (Abteilungen), der [wiki:Hochschulleitung] aus [wiki:Rektor]/Präsidium, [wiki:Kanzler]; der Zentralen Hochschulverwaltung, [wiki:Akademischer Senat] ... sowie Zentralen Service-Einrichtungen der Hochschule (Hochschul-[wiki:Bibliothek], [wiki:Rechenzentrum], Zentrale [wiki:Studienberatung], Career Service, [wiki:Akademisches Auslandsamt]...).
Die an einer Hochschule [wiki:Immatrikulation] bilden die [wiki:Studierendenschaft], ihre [wiki:Selbstverwaltung] und Interessenvertretung wird dabei in den meisten Bundesländern als [wiki:Verfasste Studierendenschaft] bezeichnet.
Für den Betrieb von Mensen und Wohnheimen, für [wiki:BAföG]-Verwaltung und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind die [wiki:Studentenwerk] zuständig.
Anmerkung: [wiki:Volkshochschule] sind keine Hochschulen.
Eine Besonderheit ist die [wiki:Pädagogische Hochschule] (PH). Sie wurde in den 1960er Jahren in den meisten bundesdeutschen Ländern in die Universitäten eingegliedert, um die Lehrerbildung wissenschaftlich zu vereinheitlichen. Lediglich in Baden-Württemberg sowie - nach 1990 - in (Ober-)Sachsen bestehen weiterhin Pädagogische Hochschulen, auch wenn die Forderung nach ihrer Integration in die Universitäten nie verstummt sind. Die PH's erhielten erst Ende der 1990er Jahre ein (eingeschränktes) Habilitationsrecht, woran man die Problematik ihres wissenschaftlichen Standortes bereits erkennen kann.
Siehe auch: [wiki:Hochschulwesen], [wiki:Fakultät (Hochschule)], [wiki:Dekan], [wiki:Lehrstuhl], [wiki:Professur], [wiki:Professor], [wiki:Hochschullehrer], [wiki:Privatdozent]
