Hiwi (BGH)

Hiwi (weiblich: Hiwa) ist die umgangssprachliche Bezeichnung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters beim Bundesgerichtshof. Es handelt sich um Richter und Staatsanwälte, die mit ihrem Einverständnis für einen bestimmten Zeitraum von meist drei Jahren abgeordnet werden. Der Gesetzgeber bezeichnet diesen Personenkreis als wissenschaftliche Hilfskräfte, [url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gvg/__193.html|§ 193 Abs. 1] Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).


Die Aufgaben der Hiwis bestehen darin, in ausgewählten Fällen den Bundesrichtern den Streitstoff der Fälle aufzubereiten, zu Rechtsprechung und Literatur Material zu beschaffen sowie einen - Vorvotum genannten - Entscheidungsentwurf vorzulegen.

Als Begriff ist „[wiki:Hilfswilliger]“ aufgrund seiner Etymologie jedoch umstritten.

Literatur

Weblinks




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