Hartz-Konzept

Das Hartz-Konzept ist eine Bezeichnung für Reformvorschläge aus der Kommission "Moderne Dienstleistungen am [wiki:Arbeitsmarkt]" (s.a. [wiki:Peter Hartz]) vom Sommer 2002, die als Bestandteil der [wiki:Agenda 2010] in der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt werden.

In den Medien wird das Konzept auch als Hartz-Paket bezeichnet, da es ein Bündel von verschiedenen Reformmaßnahmen enthält. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die Maßnahmen aufgeteilt in einzelne Gesetze mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV. Die Maßnahmen von Hartz I, II und III wurden bereits vom Gesetzgeber verabschiedet und in Kraft gesetzt. Hartz IV tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.

Hartz I

Gesetzliche Grundlage von Hartz I ist das "Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", das am 1. Januar 2003 in Kraft trat. Ziel ist die Erleichterung von neuen Formen der Arbeit. Dieses Gesetz schaffte die Voraussetzungen für eine mögliche Einstellung Arbeitsloser in [wiki:Personal-Service-Agentur] (PSAs).

[wiki:Spezial:Upload]
Lohnnebenkosten im Vergleich

Hartz II

Gesetzliche Grundlage von Hartz II ist das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" und ist ebenfalls am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Darin werden die neuen Beschäftigungsarten [wiki:Minijob] und [wiki:Midijob] geregelt, die Gründung einer [wiki:Ich-AG] und die Einrichtung von [wiki:Job-Center]. Siehe auch die Grafik 'Lohnnebenkosten im Vergleich'.

Hartz III

Gesetzliche Grundlage von Hartz III ist das "Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 1. Januar 2004. Schwerpunkt ist die Restrukturierung und der Umbau der [wiki:Bundesanstalt für Arbeit] ([wiki:Arbeitsamt]) in die [wiki:Bundesagentur für Arbeit] ([wiki:Agentur für Arbeit]). Außerdem wurde durch Hartz III das Gesetz zur [wiki:Altersteilzeit] geändert.

Hartz IV

Gesetzliche Grundlage von Hartz IV wird das "Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" sein und zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Es wurde am 16. Dezember 2003 vom [wiki:Deutscher Bundestag] und am 9. Juli 2004 vom [wiki:Bundesrat (Deutschland)] verabschiedet. Das Gesetz regelt die Zusammenführung von [wiki:Arbeitslosenhilfe] und [wiki:Sozialhilfe]. Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (sogenannte Option). Auch haben die örtlichen Agenturen für Arbeit die Möglichkeit, zusammen mit den Kreisen oder Gemeinden Arbeitsgemeinschaften (ArGe) zu bilden zur Betreuung der Arbeitslosengeld II-Berechtigten. Die bedeutet, dass Langzeitarbeitslose, die in einer Agentur für Arbeit gemeldet waren, nach dem Auslaufen der Ansprüche auf das Arbeitslosengeld I künftig je nach Wohnort entweder vom Kreis oder der Gemeinde, von der Agentur für Arbeit oder von einer ArGe betreut werden, da sich die regionalen Zuschnitte der Agenturen für Arbeit und der Kreise und Gemeinden nicht decken.

Das bisherige [wiki:Arbeitslosengeld], die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung, wird zum [wiki:Arbeitslosengeld I], die Arbeitslosenhilfe (der [wiki:Bundesagentur für Arbeit]) und die Hilfen zum Lebensunterhalt (der Kreise und Kommunen) als steuerfinanzierte Sozialleistungen werden zum [wiki:Arbeitslosengeld II] zusammengeführt. Wer keine Ansprüche (mehr) auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeldes I erfüllt, fällt dann auf die Sozialleistung [wiki:Arbeitslosengeld II] zurück.

Die Befürworter argumentieren, dass die Agenturen für Arbeit dann näher am Arbeitslosen dran wären und ihm, ohne Umwege über verschiedene Behörden, schneller Arbeit vermitteln könnten. Kritiker sehen darin einen Abbau des Sozialstaates mit negativen Folgen für die Betroffenen. Sie sagen, Arbeitslosigkeit sei kein persönliches Verschulden, sondern angesichts Millionen fehlender Stellen ein Massenphänomen, dem nicht mit Bestrafung der Arbeitslosen beizukommen sei.

Wichtige Vorschriften für das Arbeitslosengeld II:

Durchführung

Weil die Einführung von Hartz IV sehr aufwendig und kompliziert ist, werden in den Agenturen für Arbeit zusätzliche Arbeitskräfte benötigt. Dafür sind derzeit fast ausschließlich Beamte aus dem Westen der Bundesrepublik vorgesehen, die in den früheren Staatsbetrieben beschäftigt waren und derzeit ohne Aufgabe mit leicht reduzierten Bezügen in Auffanggesellschaften "geparkt" sind. Um einen Anreiz zu schaffen, sollten sie dafür eine Zulage von bis zu 11.000 Euro ("Buschzulage") insgesamt pro Person erhalten. Aus dem Osten sind faktisch keine Mitarbeiter vorgesehen. Die Bundesagentur für Arbeit begründet dies damit, dass für diese Aufgabe nur Beamte in Frage kämen und aus dem Osten nicht genügend Beamte zur Verfügung ständen.

Die Veröffentlichung dieser Pläne sorgte für ein großes Echo in Medien, Politik und Bevölkerung. Vor allem im Osten entstand der Eindruck, dass mit zweierlei Maß gemessen werde: Auf der einen Seite Kürzungen für diejenigen, die keine Arbeit finden, auf der anderen Seite Zusatzzahlungen für Personen, die in Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit "importiert" würden. Vielfach wurde von einer immer noch nicht vollzogenen Wiedervereinigung gesprochen. Kritisiert wurde auch, dass die Beamten, die nicht bereit waren, in den Osten zu gehen, im Gegensatz zu den zukünftigen Beziehern von Arbeitslosengeld II keine Einbußen hinnehmen müssten.

Unter dem Druck der Öffentlichkeit wies Minister [wiki:Wolfgang Clement] die Bundesagentur für Arbeit an, nunmehr auch Ostdeutsche einzusetzen. Das führte zu Verärgerung bei der Behörde, die bereits Beamte ausbilden ließ. Außerdem lässt sich die bereits vollzogene Entsendung der Beamten nicht so leicht zurücknehmen.

Die Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit erhielten nach Angaben der Sächsische Zeitung|Sächsischen Zeitung ein absolutes Redeverbot zum Thema Westbeamte.

In Agenturen für Arbeit finden Ausbildungen zum "Fallmanager" statt, um Einzelfälle besser bearbeiten zu können.

Vor Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes II muss ein Arbeitsloser von seinem anrechenbaren Vermögen leben. Zum anrechenbaren Vermögen gehören Bankkonten, Wertpapiere, Bausparverträge, Grundstücke und Eigentumswohnungen. Es existieren Freibeträge für das Vermögen in Höhe von 200€/Lebensjahr mit einem Maximum von 13000€ für Personen die 1948 und später geboren sind und 520€/Lebensjahr mit einem Maximum von 33800€ für Personen die vor 1948 geboren sind. Für Kapitallebensversicherungen gilt ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von 200€/Lebensjahr mit einem Maximum von 13000€. Nicht angerechnet wird die sogenannte "Riester Rente", Vermögen der im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder bis je 4100€ (entsprechende Gesetzesvorlage ist noch zu verabschieden, siehe unten), Vermögen der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, ein angemessenes Kraftfahrzeug (bisher bei Sozialhilfeempfängern nicht üblich) und eine angemessene selbstbewohnte Eigentumswohnung/Hausgrundstück. Sogenannten "Datschen" sind als Grundstücke wie auch bisher ebenfalls zum anrechenbaren Vermögen zu zählen, wurden und werden aber von den Behörden insbesondere in Ostdeutschland praktisch nicht berücksichtigt, da sie sich kaum zu Geld machen lassen. Die neuen Regelungen zum anrechenbaren Vermögen der Arbeitslosengeld II-Bezieher fallen damit im Vergleich zu den Regelungen für bisherige Arbeitslosenhilfebezieher und besonders bisherige Sozialhilfeempfänger großzügiger aus.

Entsprechend des Konzeptes steht den Betroffenen "angemessener Wohnraum" zu. "Angemessener Wohnraum" bedeutet z.B. für eine 4-köpfige Familie 120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein Haus. Für Mietwohnungen sind die angemessenen Größen kleiner und hängen von den örtlichen Gegebenheiten ab. Berichte über geplante Massenumzüge in unsanierte Plattenbauten hat Bundeswirtschaftsminister Clement zwar dementiert, da aber die Kommunen, die für die Bewertung des Wohnraums zuständig sind, oft über eigenen (leerstehenden) Wohnraum verfügen und für die sogenannten "Kosten der Unterkunft" (KdU) aufkommen müssen, besteht die Befürchtung, dass es zu massenhaften Zwangsumzügen (wenn auch nicht unbedingt in unsanierte Plattenbauten) und einem Zusammenbruch lokaler Immobilienmärkte kommt. In diesem Bereich hat es allerdings keine gesetzliche Veränderung zur vorherigen Regelung für Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosenhilfebezieher gegeben und in der Praxis werden Betroffene schon heute nur in Ausnahmefällen zum Verlassen der Wohnung gezwungen.

Ist ein Empfänger von Arbeitslosengeld II verstorben und hinterlässt ein Vermögen, das zuvor aufgrund obiger Ausnahmeregelungen nicht angerechnet wurde, hat der Staat 3 Jahre Zeit, seinen Anspruch auf dieses Vermögen geltend zu machen, um einen Ersatz für das in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Leistungsempfängers gezahlte Arbeitslosengeld II zu erlangen. Für diesen Fall existiert für die Erben ein Freibetrag in Höhe von 1700€, der sich auf 15500€ erhöht, wenn der Erbe ein Verwandter ist, der den Verstorbenen dauerhaft bis zu seinem Tod gepflegt hat, oder es sich um den Lebenspartner handelt.

In einigen Agenturen für Arbeit, wie zum Beispiel in Halle und bald auch in Gera werden angemietete Wachleute eingesetzt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Auch zu diesem Thema bestehe Interviewverbot, berichtet die Sächsische Zeitung.

Unter dem Druck der "[wiki:Montagsdemonstration]" und wegen der Meinungsverschiedenheiten in den eigenen Reihen hat Bundeskanzler Schröder die Hartzreform zur Chefsache erklärt. Nach einem Koalitionsgipfel am 11. August 2004 sollen nun Details an den Durchführungsbestimmungen erneut besprochen werden und in einigen Details sind Änderungen zu erwarten.

Zu den Details, die durch ein Gesetz geändert werden sollen, zählen:

Verwandte Themen: [wiki:Arbeitslosigkeit], [wiki:Bundesagentur für Arbeit], [wiki:Sozialrecht], [wiki:Agenda 2010], [wiki:Sozialstaat], [wiki:Sozialabbau], [wiki:Reform], [wiki:Staatsverschuldung]

Kritik

Dr. Hermann Scherl, Professor für Sozialpolitik an der Universität Erlangen, hat im August [wiki:2003] eine Zwischenbilanz erstellt [url:http://www.sozialpolitik.wiso.uni-erlangen.de/down/hartz2.pdf|[1]]. Darin prognostiziert er statt der im Hartz-Bericht angekündigten Senkung der Arbeitslosigkeit von 2 Millionen Arbeitslosen nur eine Senkung um höchstens 400.000 Arbeitslose. Außerdem kritisiert er die Missbrauchsmöglichkeiten bei der Ich-AG, Unattraktivität der Minijobs für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Aufteilung regulärer Arbeitsplätze in mehrere Minijobs, geringe Nutzung und Mitnahmeeffekte beim Job-Floater, und die nur teilweise Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung. Er lobt die politische Anerkennung der Arbeitnehmerüberlassung, die Verbesserung der Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit, und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Hermann Scherl: Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. Eine Zwischenbilanz. In: List-Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, Band 29 (2003), Heft 3, Nomos-Verlags-Gesellschaft ISSN 0342-2623 ISSN 0937-0862, S. 216-236

Wirtschaftsexperten äußern sich dahingehend, dass das Hartz-Konzept (insbesondere Hartz IV) noch nicht weit genug gehe, aber den richtigen Weg darstelle. Sie vertreten die Ansicht, dass die Menschen sich über die Jahre daran gewöhnt hätten, dass der Staat sie finanziell auch über dringliche Notfälle hinweg versorge. Sozialleistungen seien zur Selbstverständlichkeit geworden. Er könne sich die Sozialleistungen in jetziger Höhe bei momentaner Wirtschafts- und Haushaltslage nicht mehr leisten. Sie werfen der Politik vor, jahrelang einen allmählichen Abbau dieser Leistungen auf ein konkurrenzfähiges und vor allem finanzierbares Niveau, versäumt zu haben. Der plötzliche Sozialabbau erscheine daher vielen als Härte. Viele seien in ökonomisch schwierigen Zeiten nicht bereit, einen Teil ihrer Ansprüche an den Staat zum Wohle der Allgemeinheit aufzugeben, obwohl dadurch dringliche Aufgaben des Staates vernachlässigt würden.

Durch die starken Eingriffe in das Soziale Netz ist im Vorfeld der Einführung von Hartz IV die Kritik Mitte [wiki:2004] immer lauter geworden. So wurden auch Demonstrationen in vielen Städten Deutschlands parallel organisiert. Da die Demonstrationen am Montag stattfanden, wurde der Begriff der [wiki:Montagsdemonstration] wieder bemüht. Dies führte besonders bei [wiki:Bürgerrechtler] zu Unverständnis, da ihrer Meinung nach die Leistung der DDR-Bürger, die sich unter großen Gefahren ihre Freiheit erkämpft haben, verwässert würde. Ein großer Teil der Kritik geht auch dahin, dass die Politik wieder nur die unteren Bevölkerungsschichten angegriffen habe und Besserverdienende selbst wenig bis keine Einschnitte verspüren. Allerdings müssen auch Normalverdiener einen Großteil der bisherigen Arbeitslosenhilfe für Langzeitarbeitslose über ihre [wiki:Steuern] indirekt mit finanzieren.

Oft wurde auch kritisiert, dass die Politik die Dringlichkeit von Reformen ihren Bürgern nicht ausreichend vermittelt habe. Allerdings ist auch davon auszugehen, dass viele der betroffenen Bürger, ihre Pflicht zur Eigeninformation nicht wahrgenommen haben. Zurzeit seien nach Medienangaben kaum 30% ausreichend über die Maßnahmen und Folgen von Hartz IV informiert. Diese Unsicherheit machen sich die linken und rechten Gruppen am Rande des Parteienspektrums im Zuge anstehender Landtagswahlen u. a. in Sachsen zu in populistischer Weise zu Nutze.

Ein Kritikpunkt betrifft die unterschiedliche Wirksamkeit der Hartzreform auf Grund der unterschiedlichen Situation in Ost und West.

Am 9. August 2004 gingen in Ost- und in Westdeutschland über 40.000 Menschen gegen Hartz IV und die [wiki:Prekarisierung] ihrer Lebensbedingungen auf die Straße. Schwerpunkte waren Leipzig mit 10.000 und Magdeburg mit 12.000 Demonstranten. Viele Demonstranten äußerten die Absicht so lange weiter demonstrieren zu wollen, bis Hartz IV gekippt ist.

Die Anzahl der Demonstranten steigt und betrug am 16. August nach unterschiedlichen Angaben zwischen 50 000 und mehr als 90 000. Bei den Demonstrationen geht es in starkem Maße um die Forderung, Arbeitsplätze zu schaffen anstelle Arbeitslosigkeit zu organisieren. Die Kritik am Hartzkonzept steigt dabei.

Weblinks

Literatur




Dieser Artikel basiert auf einem gleichnamigen Artikel der freien Enzyklopädie [url:http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Hauptseite|Wikipedia] und steht unter der Doppellizenz [url:http://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.html|GNU-Lizenz für freie Dokumentation] und [url:http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/|CC-BY-SA 3.0 Unported]. In dem Artikel von Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.


Hartz-Konzept
HRM.de - Das Netzwerk für Personalwesen. HR-Pedia - Der Wissenspool für das Human Resource Management. HR-Jobbörse