Als Berufungsvoraussetzung sind inzwischen gleichwertige Leistungen anerkannt, die im Rahmen der Tätigkeit als [wiki:Professor] oder in anderen wissenschaftlichen Instituionen im In- und Ausland erbracht werden. Mit der Habilitation werden in der Regel auch die Lehrbefähigung für ein bestimmtes Fach, die venia legendi (lat. Erlaubnis zu lesen [d. h. lehren]), und der [wiki:Akademischer Grad] eines [wiki:Privatdozent] verliehen.
Der Nachweis der Habilitationsleistungen erfolgt durch eine [wiki:Habilitationsschrift] (opus magnum, lat. 'großes Werk') oder mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen herausragender Qualität (kumulative Habilitation) und einen wissenschaftlichen Vortrag des Habilitanden mit anschließender Aussprache. Die Pädagogisch-didaktische Eignung wird meist durch eine studiengangbezogene Lehrveranstaltung nachgewiesen. Voraussetzung für die Zulassung zum Habilitationsverfahren ist zudem die [wiki:Promotion]. Der Doktorgrad kann in den meisten Bundesländern nach erfolgreicher Habilitation um den Zusatz habil. erweitert werden (in der [wiki:DDR] früher sc. für scientiae, lat. 'der Wissenschaft').
Die Habilitation wurde durch [wiki:Wilhelm von Humboldt] als Sektionschef für Kultus und Unterricht im Preußischen Innenministerium (1809-10) eingeführt. Sie ist auch in Österreich, der Schweiz, Frankreich und den meisten osteuropäischen Ländern üblich.
Heute ein zum Teil umstrittener Titel, da es ihn im anglo-amerikanischen Universitätssystem nicht gibt.
Siehe auch: [wiki:Professor], [wiki:Habilitationsschrift], [wiki:Professor].
