Dieser Artikel beschäftigt sich nur mit dem steuerlichen Begriff. Für den betriebswirtschaftlichen Begriff existiert leider noch kein Artikel unter Grundlohn.
Zum Grundlohn zählen steuerlich
- das monatliche Grundgehalt
- [wiki:Geldwerter Vorteil] (beispielsweise ein Dienstwagen)
- pauschal besteuerter Arbeitslohn
- Lohnzuschläge, die nicht nach § 3b EStG begünstigt sind
- Beiträge an eine [wiki:Pensionskasse] oder einen Pensionsfonds, wenn sie nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei sind.
Alle anderen Vergütungsbestandteile wie zum Beispiel
- 13. Gehalt
- [wiki:Weihnachtsgeld]
- [wiki:Urlaubsgeld]
- Überstundenvergütungen
- [wiki:Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit]
bleiben bei der Grundlohndefinition ausgeklammert.
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