Solche freiwillig gewährten oder Sonderentgelte zu den Normalbezügen können beispielsweise sein:
Mit Zusatzzahlungen werden beispielsweise Betriebstreue, Anwesenheit und besondere Arbeitsleistungen finanziell honoriert. Gratifikationen können einzelvertraglich vereinbart oder Gegenstand eines [wiki:Tarifvertrag] oder einer [wiki:Betriebsvereinbarung] sein, sich aber auch aus [wiki:Betriebliche Übung] ergeben. Letztere liegt vor, wenn der Arbeitgeber wiederholt (dreimal hintereinander) und ohne [wiki:Vorbehalt] die Gratifikation zahlt.
[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]
