Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung ist ein deutsches, öffentlich-rechtliches [wiki:Gesetz], das eine Inhalts- und Schrankenbestimmung der [wiki:Gewerbefreiheit] darstellt.

Basisdaten
Kurztitel: Gewerbeordnung
Voller Titel: ders.
[wiki:Typ]: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: [wiki:Gewerberecht]
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
[wiki:Abkürzung]: GewO
[wiki:Fundstellennachweis]: 7100-1
Verkündungstag: 21. Juni 1869 (BGBl. 1869, S. 245)
Aktuelle Fassung: 1. August 2004 (BGBl. I 2004, S. 1842)

Die Gewerbeordnung dient auch der [wiki:Gefahrenabwehr]; grundsätzlich ist das Betreiben eines Gewerbes erwünscht. Notwendig ist aber regelmäßig keine Erlaubnis, sondern allein eine Anmeldung. Die Bestimmungen einzelner [wiki:Gewerbe] werden durch die Gewerbeordnung konkretisiert. Zudem wird das Arbeitsverhältnis bzw. der [wiki:Arbeitsvertrag] durch die Vorschriften der [url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/gewo/BJNR002450869BJNG001403377.html|§§ 105 - 110] GewO näher bestimmt ([wiki:Arbeitszeugnis], [wiki:Direktionsrecht] usw.). Gerade für Gewerbe mit engem Bezugspunkt zur Kriminalität bestimmt die Gewerbeordnung die schuldhafte Verletzung gewerberechtlicher Pflichten zu Straftaten (somit gehört die Gewerbeordnung auch zum [wiki:Nebenstrafrecht]). Die Gewerbeordnung enthält auch die Regelungen zum [wiki:Gewerbezentralregister] beim [wiki:Generalbundesanwalt].

[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]




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