Auch die Tätigkeit von Prostituierten (Personen mit [wiki:HWG], häufig wechselndem Geschlechtsverkehr) unterliegt der amtsärztlichen Kontrolle: auch der sogenannte Bockschein kann als Gesundheitszeugnis aufgefasst werden.
Ein Gesundheitszeugnis besagt nicht, dass eine Person gesund ist. Es besagt, dass zum Zeitpunkt der Überprüfung der überpüfende Arzt nichts feststellen konnte, das einer Bescheinigung im Wege stünde. Teilweise besteht die Untersuchung auch lediglich aus einer Belehrung über bestimmte relevante Symptome und Krankheiten, und der Aufforderung, bei Auftreten dieser die Arbeit nieder zu legen und zum Arzt zu gehen.
