Bei jeder Leistung des Unternehmens an seine Arbeitnehmer geht es darum, einen bestimmten Zweck zu erzielen. Dies kann beispielsweise die stärkere Bindung an das Unternehmen, die Anwerbung guter Fachkräfte, die [wiki:Motivation], die Leistungssteigerung, die Beeinflussung des [wiki:Betriebsklima] und vieles mehr sein.
Leistungen des Arbeitgebers sind immer dann ganz oder teilweise steuerfrei und folglich in der Regel auch sozialversicherungsfrei, wenn diese im überwiegenden betrieblichen Interesse geleistet werden. Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Vorteilsgewährung oder die Bereicherung des Arbeitnehmers eine eindeutig untergeordnete Bedeutung hat. Mit steigendem Wert der Leistung geht der Bundesfinanzhof (BFH) davon aus, dass das betriebliche Interesse gegenüber dem Bereicherungsaspekt des Arbeitnehmers an Bedeutung verliert, mit der Folge, dass die freiwillige soziale Leistung regelmäßig steuer- und sozialversicherungspflichtig ist.
