Eine Fakultät an einer [wiki:Hochschule] (auch als Fachbereich bezeichnet) ist eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität (auch TU), Kunsthochschule oder Fachhochschule. Zu ihr gehören Lehrende und Lernende, sowie auch das zugeordnete nichtwissenschaftliche Personal. An ihrer Spitze steht ein [wiki:Dekan (Hochschule)]. Dieser unterzeichnet stellvertretend für die Fakultät bei [wiki:Habilitation] die Urkunde über die "Lehrbefugnis" und bei [wiki:Promotion] diejenige über den Doktorgrad.
Eine Fakultät ist für die Organisation von [wiki:Forschung] und [wiki:Lehre] (= [wiki:Studium]) ihres Wissenschaftsbereichs zuständig.
Beispiele: Fakultät für Physik, Fakultät für Philologie, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Fakultät für Maschinenbau.
An der Spitze des Fakultätsrates steht der [wiki:Dekan (Hochschule)], er vertritt zugleich die Fakultät nach außen. Der Dekan wird aus der Reihe der [wiki:Professor] auf Zeit (z. B. für 2 Jahre) vom Fakultätsrat gewählt. Der Fakultätsrat besteht aus den Professoren der Fakultät, Vertretern der Wissenschaftlichen Mitarbeiter, Vertretern der [wiki:Student] und Vertretern des Personals aus Technik und Verwaltung.Die genauen Strukturen sind in den Hochschulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Aufgabe des Fakultätsrates ist die Entscheidung über die Mittelverwendung der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal) und über Fragen der Forschung und Lehre an der jeweiligen Fakultät. Dazu gehört u. a. die Beschlussfassung über die Einrichtung oder Einstellung von Studiengängen, und [wiki:Studienordnung]- und [wiki:Prüfungsordnung]. Diese müssen in der Regel von der [wiki:Hochschulleitung] und / oder den zuständigen Wissenschaftsministerien des jeweiligen Bundeslandes genehmigt werden.
Große Fakultäten gliedern sich in der Regel in [wiki:Institut] oder [wiki:Seminar]. Sie bilden die nächst kleinere Untergliederung einer Fakultät. Ein Institut umfasst oft einen Lehrbereich (z. B. Anglistik, Soziologie, Informatik...) und wird von einem Geschäftsführenden Direktor (aus der Reihe der Professoren) geleitet. Ein Institut oder Seminar umfasst in der Regel mehrere Lehrstühle.
Ein [wiki:Lehrstuhl] ist die kleinste organisatorische Einheit einer Fakultät. Ein Lehrstuhl ist die Arbeitseinheit einer Professorin / eines Professors. Ein Lehrstuhl umfasst in der Regel einen Forschungs- und Lehrbereich, z. B. "Lehrstuhl für Finanzierung und Kreditwirtschaft" in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften im Studiengang "Betriebswirtschaftslehre Diplom".Zu einem Lehrstuhl gehören neben dem Professor/der Professorin, der/die diesen Lehrstuhl inne hat, Wissenschaftliche Mitarbeiter, Verwaltungsangestellte, Techniker, Wissenschaftliche und Studentische Hilfskräfte.
Eine Fakultät betreibt in der Regel gemeinsame Einrichtungen. Dies können sein die Faktultätsbibiothek, Labore, Werkstätten etc.
Zu einer Fakultät gehört oft auch das Prüfungsamt und der Prüfungsausschuß dieser Fakultät, das die Prüfungen (Vordiplom, Bachelor, Diplom, Master...) organisiert und verwaltet. An einigen Hochschulen gibt es auch Zentrale Prüfungsämter, die die Prüfungen entweder für die gesamte Hochschule oder für mehrere Fakultäten organisieren.
Zu den Einrichtungen einer Fakultät gehört auch der Promotionsausschuss, der für die [wiki:Promotion (Doktor)] zuständig ist.
Weiterhin sind alle Mitarbeiter einer Fakultät zur [wiki:Studienberatung] verpflichtet. In der Regel ernennen die einzelnen Fakultäten spezielle Berater als Studienfachberater, die sowohl Studierende wie auch Studieninteressenten zu den angebotenen Studienfächern beraten.
