Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören
Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit errechnen sich aus dem Überschuss der Einnahmen über die [wiki:Werbungskosten].
Beispiel:Jahresbruttolohn (Einnahmen) 40.000 Euro- [wiki:Werbungskosten] 920 Euro= Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit 39.180 Euro
Es ist gleichgültig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bezüge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht.
Sind in den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit [wiki:Versorgungsbezüge] enthalten, bleibt davon ein [wiki:Versorgungsfreibetrag] und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei.
Beispiel:[wiki:Versorgungsbezüge] (Einnahmen) 40.000 Euro- Werbungskostenpauschale 102 Euro- [wiki:Versorgungsfreibetrag], 40 % höchstens 3.000 Euro- Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag 900 Euro = Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit 35.998 Euro
