Die Vorauszahlungen werden jedoch aus zwei Gründen gleichmäßig im veranlagten Jahr verteilt:
Es gibt drei Formen der Vorauszahlung, bei denen man seine Steuer nicht selbst abführt:
Einnahmen aus [wiki:Gewinneinkünfte], aus [wiki:Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung] sowie [wiki:Sonstige Einkünfte] des § 22 EStG sind jedoch auf diese Weise nicht abgedeckt.
Das örtlich zuständige Finanzamt schätzt auf Grundlage des Einkommens des vergangenen Jahres die zu erwartende Steuerlast für das aktuelle Jahr. Ist auf Grund der Vorjahresdaten auch für das laufende Jahr eine Steuernachzahlung zu erwarten, so kann das Finanzamt eine quartalsweise Vorauszahlung festsetzen (§ 37 EStG). Doch auch für abgelaufene Jahre ist die Festsetzung einer so genannten nachträglichen Vorauszahlung möglich.
[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]
