Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex (DCGK) empfiehlt für Deutschland geltende Grundsätze für eine gute [wiki:Corporate Governance] (Unternehmensführung). Eine vom Bundesministerium für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 diesen [wiki:Kodex] verabschiedet.
Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex soll dazu beitragen, die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung sowohl für nationale als auch internationale Investoren transparent zu machen. Damit soll letztlich das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften und damit mittelbar in den deutschen Kapitalmarkt gestärkt werden. Der Kodex berücksichtigt alle in der Vergangenheit – vor allem von internationalen Investoren - geäußerten Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, beispielsweise mangelhafte Ausrichtung auf Aktionärsinteressen (siehe auch [wiki:Shareholder value]), mangelnde Transparenz deutscher Unternehmensführung oder mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte.
Der Regierungskommission, die den Deutschen Corporate-Governance-Kodex ausgearbeitet hat, gehörten an:
Die Regierungskommission blieb auch nach der Veröffentlichung des Kodex bestehen. Sie soll die Entwicklung von Corporate Governance in der Gesetzgebung und Praxis in Deutschland begleiten und mindestens einmal im Jahr prüfen, inwieweit der Kodex anzupassen ist.
Der Deutsche Corporate-Governance-Kodex gliedert sich in sieben Teile:
Auf der Jahrespressekonferenz der [wiki:Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger] (SdK) am 3. August 2004 wurde viel Kritik an der DCGK bzw an deren folgenlose Nichteinhaltung durch einen großen Teil der Aktiengesellschaften laut.
Noch immer weigerten sich zwei Drittel der führenden Aktiengesellschaften in Deutschland, die Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder seriös offen zu legen. Das sei ein eklatanter Verstoß gegen das Transparenz-Gebot des DCGK. Die Bundesjustizministerin wurde aufgefordert, umgehend eine entsprechende Novelle zu erarbeiten, in der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder darauf verpflichtet werden, ihre gesamten Bezüge einzeln öffentlich zu machen.
Ebenfalls monierte die SdK den "inzwischen überall üblichen Automatismus" beim Wechsel von Vorstandsvorsitzenden in die Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften. Bei 16 von 30 Unternehmen des [wiki:DAX 30] seien die Aufsichtsratsvorsitzenden ehemalige Vorstandssprecher. Das komme einer "faktischen Selbsternennung von Aufsichtsratsvorsitzenden" gleich und sei eine "Entmachtung der Kapitaleigner".
