Delegationsprinzip

Unter Delegationsprinzip versteht man den Grundsatz, mit einer Benennung, Aufgabenzuordnung oder Stimmabgabe auch die Entscheidungsbefugnis für den damit verbundenen Bereich abzugeben.

Die letztliche Verantwortung ist nicht delegierbar und verbleibt beim Delegierenden, d.h. dem Wähler oder der Unternehmensführung. Insofern muss trotz Delegationsprinzip ein Beobachten und Kontrollieren stattfinden.

siehe auch: Subsidaritätsprinzip




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