Vor dem Hintergrund der zunehmenden Auswirkung internationaler Kapitalmärkte haben seit Mitte der 1990er Jahre weltweit die Bemühungen zugenommen, Grundsätze einer guten Corporate Governance (siehe auch: [wiki:Good Governance] und [wiki:Corporate-Governance-Grundsätze]) zu Papier zu bringen. Diese Grundsätze formulieren einerseits die wesentlichen gesetzlichen Regelungen zur [wiki:Unternehmensführung] und -überwachung, andererseits aber auch bloße Empfehlungen, etwa zur [wiki:Rechnungslegung] und Abschlußprüfung oder zur Arbeit des [wiki:Vorstand] und der Aufsichtsgremien (z.B. [wiki:Aufsichtsrat]) von Unternehmen.
In Deutschland sind die Corporate-Governance-Grundsätze in dem so genannten [wiki:Deutscher Corporate-Governance-Kodex] fixiert worden. Eine vom Bundesministerium für Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 diesen [wiki:Kodex] verabschiedet. Der Kodex soll dazu beitragen, die in Deutschland geltenden Regeln für die Unternehmensleitung und –überwachung für nationale und internationale Investoren transparent zu machen. Auf diese Weise soll das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Unternehmen nachhaltig gestärkt werden.
siehe auch: [wiki:Monopolkommission], [wiki:Rahmengesetz], [wiki:Unternehmensüberwachung]
