Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das oberste Gericht der [wiki:Arbeitsgerichtsbarkeit] und damit – neben [wiki:Bundesfinanzhof], [wiki:Bundesgerichtshof], [wiki:Bundessozialgericht] und [wiki:Bundesverwaltungsgericht] – einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes in [wiki:Deutschland]. Geleitet wird das Gericht seit 1. März 2005 von [wiki:Ingrid Schmidt].
In den zehn Senaten des Gerichts sind 34 Berufsrichter tätig. Weiterhin hat das Gericht 121 nichtrichterliche Beschäftigte. Außerdem werden durchschnittlich elf wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt.
In Betracht kommen zwei Verfahrenarten: Urteils- oder Beschlussverfahren. In beiden Verfahrensarten entscheidet jeder Senat durch drei Berufsrichter und durch je einen ehrenamtlichen Richter aus den Kreisen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer.Die Zuständigkeit des jeweiligen Senats richtet sich nach den zu entscheidenden Rechtsfragen und ergibt sich aus dem [wiki:Geschäftsverteilungsplan].
Die Geschäftsverteilung (Stand: 1. April 2005) sieht wie folgt aus:
1. Senat: Materielles [wiki:Betriebsverfassungsrecht]- und [wiki:Personalvertretung] sowie [wiki:Arbeitskampfrecht]
2. Senat: Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch [wiki:Kündigung], sowie daran anschließende [wiki:Abfindung]- und [wiki:Annahmeverzug], [wiki:Abmahnung]
3. Senat: [wiki:Betriebliche Altersversorgung]
4. Senat: Allgemeines [wiki:Tarifvertragsrecht], [wiki:Eingruppierung] außer von Lehrern und von Arbeitnehmern der Privatwirtschaft, Auslegung von Tarifverträgen in der Privatwirtschaft
5. Senat: Arbeitnehmerstatus, [wiki:Entgeltfortzahlung] sowie [wiki:Mutterschutz]
6. Senat: Tarifvertragsauslegung im öffentlichen Dienst sowie [wiki:Berufsbildung]
7. Senat:Formelles Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht sowie Beendigung von Arbeitsverhältnissen aufgrund einer [wiki:Befristung (Arbeitsverhältnis)]
8. Senat : [wiki:Schadensersatz], [wiki:Betriebsübergang] sowie Eingruppierung von Lehrern und Arbeitnehmern der Privatwirtschaft
9. Senat : [wiki:Urlaub]-, [wiki:Vorruhestand]-, [wiki:Altersteilzeit]-, [wiki:Heimarbeit]- und [wiki:Wettbewerbsrecht] sowie nicht in die Zuständigkeit anderer Senate fallende Rechtsstreitigkeiten
10. Senat : [wiki:Gratifikation] und [wiki:Sondervergütung], tarifliche Tätigkeitszulagen sowie [wiki:Erschwerniszulage], Rechtsfragen, die das Verhältnis zu einer Einrichtung der [wiki:Tarifvertragspartei] betreffen, Urteilsverfahren aus dem [wiki:Insolvenzrecht]
Das BAG nahm seine Rechtsprechungstätigkeit im April [wiki:1954] in [wiki:Kassel] auf. Im Zuge der deutschen Einheit beschloss die Unabhängige [wiki:Föderalismuskommission] im Mai [wiki:1992], das BAG nach [wiki:Thüringen] zu verlegen. Im Jahre 1993 wurde die Landeshauptstadt [wiki:Erfurt] als künftiger Gerichtssitz festgelegt. Am [wiki:22. November] [wiki:1999] nahm das Bundesarbeitsgericht seinen Dienstbetrieb in Erfurt auf - in einem neuen Dienstgebäude, das von der Architektin [wiki:Gesine Weinmiller] entworfen wurde.
Im Mai 2004 feierte das BAG sein 50-jähriges Bestehen.Die bisherigen Präsidenten waren:
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