Bundesangestelltentarifvertrag

Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelt die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der Angestellten im Öffentlichen Dienst.

Es ist ein [wiki:Tarifvertrag], den die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber) und die [wiki:Gewerkschaft] [wiki:Ver.di] (früher [wiki:Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr]) abgeschlossen haben und jährlich fortschreiben.

In den neuen Bundesländern gilt ein reduzierter BAT Ost.

Grundgehalt

Je nach Tätigkeitsfeld wird man in eine bestimmte Gehaltsgruppe für ein Grundgehalt eingeordnet.Dieses Grundgehalt steigert sich mit dem Alter und ist der wichtigste Teil der Besoldung. Dieses Grundgehalt wird auch Grundvergütung oder Tabellenvergütung genannt.

Es reicht von ca. 900 Euro in der niedrigsten Besoldungsstufe X bei einem Alter von 23 Jahren bis ca. 5000 Euro bei einem Alter von 47 Jahren in der höchsten Besoldungsstufe I.

Ortszuschlag

Aufgestockt wird das Grundgehalt durch einen [wiki:Ortszuschlag], der (entgegen seinem Namen) sich im wesentlichen nach dem Familienstand bemisst und bundesweit einheitlich in drei Klassen berechnet wird.

Weitere Zulagen

Weitere Zulagen sind das [wiki:Urlaubsgeld], das [wiki:Weihnachtsgeld] und Zulagen für bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise mit Sonntags- oder Nachtarbeit.

Weblinks


[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]




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