Bologna-Prozess

Ende der 1990er Jahre starteten die Bildungsminister Frankreichs, Deutschlands, Italiens und Großbritanniens eine Initiative mit dem Ziel, das Hochschulwesen in Europa vergleichbar zu machen. Manche Länder kritisierten neben der Uneinheitlichkeit des Systems auch die lange Dauer und die Theorielastigkeit des Studiums. Daraus entstand eine Erklärung der Bildungsminister, die Vertreter aus 29 europäischen Ländern am 19. Juni 1999 in Bologna unterzeichneten. Darin verpflichten sich die Unterzeichner bis 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Die Vorbereitung und Umsetzung dieser Erklärung wird als Bologna-Prozess bezeichnet.


Seit 1999 findet alle 2 Jahre eine Nachfolgekonferenz statt, um die Fortschritte zu überprüfen sowie neue Ziele zu setzen. Bis heute haben sich dem Bologna-Prozess 46 Staaten angeschlossen.

Bei den Beschlüssen und Zielen im Bologna-Prozess handelt es sich um rechtlich unverbindliche Absprachen. Für die Umsetzung der Ziele in den Mitgliedsstaaten sind die jeweiligen teilnehmenden Bildungsminister verantwortlich. Die so genannte Bologna Follow-Up Group unterstützt die Bildungsminister auf EU-Ebene. Auf nationaler Ebene gibt es weitere Komitees und Gruppen.

Eckpunkte der neuen Studiengänge

Die wohl bekannteste Veränderung, die der Bologna-Prozess mit sich gebracht hat, ist die Einführung von drei aufeinander aufbauenden Zyklen in der Hochschulbildung. Diese Zyklen sind durch die ECTS ("European Credit Transfer and Accumulation System") Punkte definiert: 1. Zyklus: Bachelor; meist 180-240 ECTS Punkte 2. Zyklus: Master; meist 90-120 ECTS Punkte 3. Zyklus: Doktor; keine ECTS Angabe, da hierfür eigenständige Forschung erfordertlich ist

Dieser Aufbau führt in der Regel zu einer kürzeren Studienzeit bis zum ersten Abschluss – der Bachelor wird dabei zum Regelabschluss, darauf folgt ein konsekutives, nicht-konsekutives oder ein weiterbildendes Masterprogramm. Der zeitliche Rahmen ist unterschiedlich. In der Regel sind jedoch meist 2+3 oder 4+1 Jahre, also insgesamt 5 Jahre, vorgesehen. Auch der Zweck des Studiums hat sich mit dem Bologna-Prozess verändert: Bildung und Ausbildung soll das neue System in einem bieten. An die Stelle der Inputorientierung tritt die Frage, welche Kompetenzen die AbsolventInnen eigentlich haben sollen.

Während der Bachelor-Studiengang wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz, berufsbezogene Qualifikationen sowie überfachliche Bildungselemente bietet, ist der Master von weniger generalistischem Charakter. Er soll vielmehr das Profil vertiefen und erweitern. Das kann stärker anwendungsorientiert oder stärker forschungsorientiert geschehen.

Folgen für das Personalmanagement

In den Unternehmen herrscht noch eine große Unsicherheit darüber, welche Arbeitsplätze für welche Abschlüsse geeignet sind. Der Bologna-Prozess hat eine Vielzahl neuer Studienbezeichnungen mit veränderten Inhalten auf den Hochschulmarkt gebracht. Da sich die Praxis- und Theorieprofile ständig ändern, sind Unternehmen auf die Planungen von Studieninhalten angewiesen. Wenn Hochschulen versuchen, zu viel des alten Lehrstoffs unterzubringen, kann das jedoch dazu führen, dass sie nicht die versprochen Kompetenzen vermitteln können. Vielen Unternehmen gilt der Bachelor als „Billig-Abschluss“, was Absolventen mit Master alles mitbringen, ist den meisten ein Rätsel. Vor diesem Hintergrund schaffen Unternehmen zunehmend neue Stellen für Bachelor-Absolventen, die einerseits häufig ein geringeres Einstiegsgehalt vorsehen und andererseits stärker auf interne Weiterbildung setzen.

In Deutschland läuft insbesondere im Hinblick auf ein langfristig geplantes Hochschulmarketing die Entwicklung des Bologna-Prozesses nicht optimal. Viele Studienpläne sehen kaum noch Praxisphasen vor. Die in einem jährlichen Turnus angebotenen Veranstaltungen erschweren die Schaffung von freien Phasen für Praktika oder Auslandsaufenthalte. Außerdem verdichten sich die Praktika aufgrund des jährlichen Studienbeginns zeitlich. Die Tendenz geht dahin, dass Studenten weniger, aber längere Praktika absolvieren.

Mit ihrem Hochschulmarketing konzentrieren sich Personalmanager auf geeignete Partner für das eigene System, was nicht nur die Konkurrenz zwischen den Hochschulen weiter verstärken wird. Da Unternehmen mit einem ähnlichen Talent-Relationship-Management-Modellen gleiche Präferenzen haben, versuchen viele Unternehmen vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bereits heute langfristige Kooperationen mit einem festen Kreis passender Universitäten aufzubauen. Aus Mangel an geeigneten Alternativen in Deutschland richten viele Unternehmen ihr Augenmerk bereits auch verstärkt auf internationale Hochschulen.

Konferenzen und ihre Ziele

Der Bologna-Prozess verfolgt drei Hauptziele: Die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Zahlreiche Unterziele kamen im Laufe des Prozesses hinzu.

BOLOGNA (1999)
In der Bologna-Deklaration erklärten die ersten 29 Bildungsministern folgende Absichten:
PRAG (2001)
Im Prager-Kommuniqué bekräftigten die Teilnehmer die bisherigen Ziele und ergänzten sie um drei weitere:
BERLIN (2003)
Im Berliner-Kommuniqués kamen zu dem bisherigen Zielkatalog folgende Punkte hinzu:
Außerdem einigten sich die beteiligten Bildungsminister auf folgende Schwerpunktthemen:
BERGEN (2005)
Die Konferenz von Bergen lieferte mit dem zugehörigen Kommuniqué eine Zwischenbilanz der Fortschritte. Hinzu kamen folgende Schwerpunktthemen:
LONDON (2007)
Das Londoner- Kommuniqué konzentrierte sich auf die Fortschritte der bereits bestehenden Ziele. Ebenso wurde 2007 der mittlerweile 46. Staat in den Bologna-Prozess aufgenommen. Für den Zeitraum bis 2009 (Konferenz findet in Löwen statt) nahmen die Teilnehmer zudem folgendes Ziel ins Visier:

Bologna-Prozess
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