Die BKKs waren hauptsächlich Träger der Krankenversicherung für einzelne Betriebe. Als "Fabrikkassen" bestanden sie teilweise bereits vor Einfühung der gesetzlichen Krankenversicherung (1883). Sie treten an die Stelle der [wiki:AOK]. Ihre Errichtung ist zulässig für gewerbliche Betriebe mit regelmäßig mindestens 1000 Versicherungspflichtigen.Seit der Liberalisierung des Krankenwassenwahlrechts haben sich viele BKKs geöffnet und sind somit für alle Versicherungspflichtigen und Versicherungsfreien wählbar.
