Diese allgemeine Form der Arbeitnehmerweiterbildung ist bundesgesetzlich nicht geregelt. Allerdings gibt es in vielen Bundesländern Landesgesetze, die dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub einräumen.In der Regel gehen diese Landesgesetze von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus.
Derzeit nehmen nur etwa 1,5 bis 2 % aller Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub auch wahr.
Folgende Bildungsurlaubsgesetze gelten derzeit:
- Berlin: Berliner Bildungsurlaubsgesetz;
- Brandenburg: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz;
- Bremen: Bremisches Bildungsurlaubsgesetz;
- Hamburg: Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
- Hessen: Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub;
- Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
- Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellungsgesetz Meckenburg-Vorpommern;
- Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen;
- Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung;
- Saarland: Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz;
- Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung;
- Schleswig-Holstein: Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.
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Weblink
- [url:http://www.igmetall.de/bildung/gesetze/bildungsurlaubsgesetz.html|Informationen bei der IG Metall]
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